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  1. Einwohner

Dschibuti hat etwa 1 Million Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist jung und wächst stetig, wobei der Großteil in der Hauptstadt lebt. Die größten ethnischen Gruppen sind die Somali und die Afar.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Dschibuti ist Dschibuti-Stadt. Sie ist das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes sowie einer der wichtigsten Häfen in Ostafrika.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft von Dschibuti basiert vor allem auf Dienstleistungen, insbesondere dem Hafen und der Logistik, die als bedeutender Handels- und Militärstützpunkt fungieren. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf liegt bei etwa 3.300 USD (Stand 2023). Die strategische Lage am Roten Meer und der Suezkanalroute macht Dschibuti zu einem wichtigen Knotenpunkt für internationale Schifffahrt und Handel.

  1. Kultur

Die Kultur von Dschibuti ist stark von arabischen, afrikanischen und französischen Einflüssen geprägt. Die Gesellschaft ist überwiegend muslimisch, und traditionelle Musik, Tanz und Poesie spielen eine zentrale Rolle im kulturellen Leben. Die Küche Dschibutis kombiniert Einflüsse aus der arabischen, somalischen und französischen Küche, mit Gerichten wie Injera, Fisch und verschiedenen Eintöpfen.

  1. Währung

Die offizielle Währung von Dschibuti ist der Dschibuti-Franc (DJF).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Dschibuti verfügt über ein Sozialversicherungssystem, das grundlegende Leistungen wie Renten-, Arbeitsunfall- und Krankenversicherung abdeckt. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist jedoch begrenzt, und die Qualität der staatlichen Gesundheitsdienste ist oft unzureichend. Viele Einwohner sind auf private Gesundheitsdienste angewiesen.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Dschibuti sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von etwa 15,7 % des Bruttolohns zu leisten. Diese Beiträge decken die Rentenversicherung und andere Sozialleistungen ab. Zusätzliche Kosten können durch freiwillige Leistungen wie Transport- oder Essenszulagen entstehen.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Dschibuti variieren je nach Branche, Qualifikation und Erfahrung. Es gibt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn, aber Gehälter werden oft auf Grundlage von Tarifverträgen und individuellen Verhandlungen festgelegt. Boni sind meist leistungsabhängig und nicht gesetzlich geregelt.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Dschibuti umfasst das Grundgehalt, mögliche Zulagen, Boni sowie gesetzliche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Dschibuti hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Unabhängigkeitstag (27. Juni)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
  • Eid al-Adha (Opferfest)
  • Maulid an-Nabi (Geburtstag des Propheten).
  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit in Dschibuti beträgt 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage. Die meisten Büros und Unternehmen arbeiten von Sonntag bis Donnerstag, wobei Freitag und Samstag häufig Ruhetage sind.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben in Dschibuti Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Jahresurlaub. Der Anspruch kann sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit oder aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen erhöhen.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Im Falle von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, wobei die Bezahlung von den individuellen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen abhängt.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen in Dschibuti variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen. Abfindungen sind häufig vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßiger Kündigung oder Massenentlassungen.

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