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  1. Einwohner

St. Helena hat etwa 4.500 Einwohner (Stand 2023). Die Insel ist eine der abgelegensten bewohnten Orte der Welt, gelegen im Südatlantik. Die Bevölkerung setzt sich hauptsächlich aus Nachfahren von Afrikanern, Europäern und Asiaten zusammen.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von St. Helena ist Jamestown, die sich an der Küste in einem engen Tal erstreckt. Jamestown ist das wirtschaftliche und administrative Zentrum der Insel und bekannt für seine koloniale Architektur.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft von St. Helena ist klein und stark abhängig von Subventionen durch das Vereinigte Königreich. Der Tourismus, insbesondere in Bezug auf das Erbe von Napoleons Exil, spielt eine wachsende Rolle. Landwirtschaft und Fischerei sind ebenfalls wichtige Wirtschaftszweige, decken jedoch nicht den gesamten Bedarf der Insel, sodass viele Güter importiert werden müssen. Der neue Flughafen hat die Erreichbarkeit verbessert, aber die Wirtschaft bleibt aufgrund der Isolation und begrenzten Ressourcen herausgefordert.

  1. Kultur

Die Kultur von St. Helena ist eine Mischung aus britischen, afrikanischen und asiatischen Einflüssen. Die Einwohner sprechen Englisch und die Kultur ist stark von britischen Traditionen geprägt. Das gesellschaftliche Leben ist durch kleine, eng verbundene Gemeinschaften gekennzeichnet, in denen traditionelle Feste und Gemeinschaftsaktivitäten eine wichtige Rolle spielen.

  1. Währung

Die offizielle Währung auf St. Helena ist der St.-Helena-Pfund (SHP), der im gleichen Wert wie das Britische Pfund (GBP) gehandelt wird.

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

St. Helena bietet eine grundlegende Gesundheitsversorgung, die vom staatlichen Gesundheitsdienst bereitgestellt wird. Es gibt keine obligatorische Krankenversicherung, aber die Gesundheitsdienste sind stark subventioniert und größtenteils kostenlos für die Einwohner. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist jedoch durch die begrenzten Ressourcen eingeschränkt, und bei komplexen medizinischen Behandlungen sind Patienten oft auf Überweisungen ins Ausland angewiesen.

Das Sozialversicherungssystem auf St. Helena deckt Renten und Arbeitslosenunterstützung ab, jedoch in begrenztem Umfang.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber auf St. Helena müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten, die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung umfassen. Diese Beiträge betragen etwa 3% des Bruttogehalts für den Arbeitgeber und 3% für den Arbeitnehmer.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter auf St. Helena sind im Allgemeinen niedriger als in vielen entwickelten Ländern. Es gibt einen Mindestlohn, der jedoch oft nicht den gesamten Lebenshaltungskosten gerecht wird. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber je nach Branche und Unternehmen gewährt werden.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung auf St. Helena muss die Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Die Lohnabrechnung ist in der Regel einfach, da es wenige obligatorische Abzüge gibt.

  1. Gesetzliche Feiertage

Zu den gesetzlichen Feiertagen auf St. Helena gehören Neujahr (1. Januar), Tag der Befreiung (20. Mai), Tag des Beitritts (21. Mai), Weihnachten (25. Dezember), Boxing Day (26. Dezember) und andere nationale Feiertage.

  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt normalerweise 35 bis 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind zulässig und müssen gemäß den gesetzlichen Regelungen oder Arbeitsverträgen zusätzlich vergütet werden.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Dies kann je nach Betriebszugehörigkeit und individuellen Arbeitsverträgen variieren. Zusätzlich gibt es bezahlte Feiertage.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, um krankgeschrieben zu werden. Die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit wird durch die Sozialversicherung abgedeckt, wobei die Höhe und Dauer der Zahlung begrenzt sind.

  1. Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht auf St. Helena schreibt vor, dass Kündigungen begründet und unter Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen müssen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Art des Arbeitsvertrags und der Dauer der Beschäftigung. Abfindungen sind nicht immer vorgeschrieben, können jedoch im Falle unrechtmäßiger Kündigung anfallen.

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