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  1. Einwohner

Simbabwe hat etwa 16 Millionen Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch überwiegend afrikanisch, wobei die Shona und Ndebele die größten ethnischen Gruppen bilden. Die Bevölkerung ist jung, und der Großteil lebt in ländlichen Gebieten, obwohl die Urbanisierung in den letzten Jahren zugenommen hat.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Simbabwe ist Harare, die größte Stadt des Landes und das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum. Harare ist bekannt für seine Gärten, Märkte und das tropische Klima.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft Simbabwes ist von Landwirtschaft, Bergbau und dem Dienstleistungssektor geprägt. Wichtige Exportgüter sind Tabak, Mineralien (wie Gold und Platin) und landwirtschaftliche Produkte. Die Wirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten unter Hyperinflation, politischer Instabilität, Korruption und internationalen Sanktionen gelitten, was zu einer hohen Arbeitslosigkeit und weit verbreiteter Armut geführt hat. Trotz dieser Herausforderungen zeigt die Wirtschaft in bestimmten Sektoren, wie Landwirtschaft und kleinen Unternehmen, Anzeichen von Erholung.

  1. Kultur

Die Kultur Simbabwes ist reich an Traditionen und wird durch die verschiedenen ethnischen Gruppen des Landes geprägt. Musik und Tanz, insbesondere die Mbira-Musik, spielen eine zentrale Rolle im täglichen Leben. Die traditionelle Kunst umfasst Holzschnitzereien, Steinbildhauerei und Töpferei. Die simbabwische Küche basiert auf Grundnahrungsmitteln wie Maisbrei (Sadza), Gemüse und Fleisch. Englisch ist Amtssprache, aber Shona und Ndebele sind weit verbreitete lokale Sprachen.

  1. Währung

Die offizielle Währung Simbabwes ist der Simbabwe-Dollar (ZWL). Aufgrund der instabilen Wirtschaft und Hyperinflation werden auch US-Dollar und Südafrikanischer Rand häufig verwendet.

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Das Gesundheitssystem in Simbabwe ist stark unterfinanziert und leidet unter einem Mangel an Ressourcen und medizinischem Personal. Es gibt kein umfassendes staatliches Krankenversicherungssystem. Die Gesundheitsversorgung erfolgt größtenteils über private Versicherungen oder aus eigener Tasche. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung hat Zugang zu privaten Krankenversicherungen.

Das Sozialversicherungssystem wird von der „National Social Security Authority“ (NSSA) verwaltet, die Rentenversicherungen und Arbeitsunfallversicherungen abdeckt. Die Leistungen sind jedoch begrenzt und decken nur formell beschäftigte Personen ab.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Simbabwe müssen Beiträge zur Sozialversicherung (NSSA) leisten, die etwa 7% des Bruttogehalts betragen (3,5% vom Arbeitgeber und 3,5% vom Arbeitnehmer). Diese Beiträge decken Renten, Arbeitsunfälle und andere soziale Sicherungsleistungen ab.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Simbabwe variieren stark je nach Branche und Qualifikation. Der gesetzliche Mindestlohn ist niedrig und reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Boni sind in vielen Unternehmen üblich, vor allem in der Privatwirtschaft, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Simbabwe muss die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Beiträge korrekt zu berechnen und an die entsprechenden Behörden abzuführen.

  1. Gesetzliche Feiertage

Zu den gesetzlichen Feiertagen in Simbabwe gehören Neujahr (1. Januar), Unabhängigkeitstag (18. April), Tag der Arbeit (1. Mai), Helden-Gedenktag (zweiter Montag im August), Verteidigungstag (zweiter Dienstag im August), Weihnachten (25. Dezember) und der Boxing Day (26. Dezember). Zusätzlich werden religiöse Feiertage wie Karfreitag und Ostermontag begangen.

  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt in Simbabwe 40 bis 48 Stunden pro Woche, je nach Branche. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Der Anspruch kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Tarifverträgen variieren. Zusätzlich gibt es bezahlte gesetzliche Feiertage.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist oft begrenzt und hängt von den individuellen Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträgen ab. Die Unterstützung durch das öffentliche System ist aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Lage begrenzt.

  1. Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht in Simbabwe schreibt vor, dass Kündigungen gerechtfertigt sein müssen und eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, die je nach Dauer der Beschäftigung variiert. Abfindungen sind in bestimmten Fällen vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßigen Entlassungen. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Beschäftigung und den spezifischen Umständen der Kündigung ab.

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