Einwohner
Saudi-Arabien hat eine Bevölkerung von etwa 36 Millionen Menschen (Stand 2023). Ein signifikanter Anteil davon sind ausländische Arbeitskräfte, die in verschiedenen Sektoren wie Bau, Gesundheitswesen und Dienstleistungen beschäftigt sind. Die einheimische Bevölkerung besteht hauptsächlich aus Arabern, und der Islam ist die dominierende Religion.
Hauptstadt
Die Hauptstadt von Saudi-Arabien ist Riad. Sie ist das politische, administrative und wirtschaftliche Zentrum des Landes. Riad hat in den letzten Jahrzehnten ein rasantes Wachstum erlebt und beherbergt zahlreiche Regierungsinstitutionen, Unternehmen und kulturelle Einrichtungen.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft Saudi-Arabiens ist die größte in der arabischen Welt und basiert hauptsächlich auf der Erdölproduktion. Das Land verfügt über etwa 17 % der weltweiten Ölreserven und ist einer der führenden Öl-Exporteure. Um die Abhängigkeit vom Öl zu reduzieren, hat die Regierung die Vision 2030 initiiert, ein Reformprogramm zur Diversifizierung der Wirtschaft in Bereiche wie erneuerbare Energien, Tourismus, Technologie und Finanzen.
Kultur
Die Kultur Saudi-Arabiens ist tief in der islamischen Tradition verwurzelt, da das Land die heiligen Städte Mekka und Medina beherbergt. Die Gesellschaft ist konservativ, und islamische Werte und Gesetze prägen den Alltag. Traditionelle Musik, Tanz und Poesie sind wichtige Bestandteile der saudischen Kultur. Die arabische Sprache ist die offizielle Sprache des Landes.
Währung
Die offizielle Währung Saudi-Arabiens ist der Saudi-Riyal (SAR). Ein Riyal ist in 100 Halalas unterteilt. Der Wechselkurs des Riyal ist seit langem an den US-Dollar gekoppelt, wobei 1 USD etwa 3,75 SAR entspricht.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Saudi-Arabien verfügt über ein soziales Sicherungssystem, das sowohl saudische Staatsbürger als auch ausländische Arbeitskräfte abdeckt. Staatsbürger haben Zugang zu kostenlosen öffentlichen Gesundheitsdiensten. Für ausländische Arbeitnehmer ist eine private Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, die in der Regel vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Die General Organization for Social Insurance (GOSI) verwaltet das Sozialversicherungssystem, das Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod bietet.
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Saudi-Arabien müssen Beiträge zur Sozialversicherung (GOSI) leisten. Für saudische Mitarbeiter beträgt der Beitragssatz insgesamt 22 % des Gehalts, wobei der Arbeitgeber 12 % und der Arbeitnehmer 10 % zahlt. Für nicht-saudische Mitarbeiter beträgt der Beitragssatz 2 %, der vollständig vom Arbeitgeber getragen wird. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung für ausländische Mitarbeiter übernehmen.
Gehalt und Boni
Die Gehälter in Saudi-Arabien sind im Allgemeinen wettbewerbsfähig und steuerfrei, was das Land für ausländische Fachkräfte attraktiv macht. Viele Unternehmen bieten zusätzliche Leistungen wie Unterkunft, Transport und Bildungsgutscheine für Kinder an. Boni sind üblich und können auf individueller Leistung oder Unternehmensleistung basieren. Ein 13. Monatsgehalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in einigen Unternehmen gewährt.
Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gehälter pünktlich zu zahlen und die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Da es keine Einkommensteuer für Einzelpersonen gibt, werden keine Steuern vom Gehalt abgezogen.
Gesetzliche Feiertage
Die gesetzlichen Feiertage in Saudi-Arabien sind hauptsächlich religiöser Natur. Zu den wichtigsten Feiertagen gehören:
- Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens nach Ramadan) – etwa 3 bis 4 Tage
- Eid al-Adha (Opferfest) – etwa 3 bis 4 Tage
- Saudi-Nationalfeiertag – 23. September
Die genauen Daten der islamischen Feiertage variieren, da sie vom islamischen Mondkalender abhängen.
Arbeitszeiten
Die regulären Arbeitszeiten in Saudi-Arabien betragen in der Regel 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Während des heiligen Monats Ramadan verkürzt sich die Arbeitszeit für muslimische Arbeitnehmer auf 6 Stunden pro Tag. Das Wochenende fällt traditionell auf Freitag und Samstag.
Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 21 Tage bezahlten Jahresurlaub, der nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit auf 30 Tage erhöht wird. Zusätzlich haben Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Teilnahme an der Hadsch (einmal in ihrem Arbeitsverhältnis, für bis zu 10 Tage) sowie auf Sonderurlaub für persönliche Ereignisse wie Heirat oder Geburt eines Kindes.
Arbeitsunfähigkeit
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub. Das Arbeitsgesetz sieht vor:
- Erste 30 Tage: voller Lohn
- Nächste 60 Tage: Dreiviertel des Lohns
- Weitere 30 Tage: ohne Lohn
Diese Regelung gilt innerhalb eines einjährigen Zeitraums. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu belegen.
Kündigung/Abfindung
Kündigungen müssen gemäß dem saudischen Arbeitsgesetz erfolgen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Art des Arbeitsvertrags:
- Unbefristeter Vertrag: Kündigungsfrist von 60 Tagen bei monatlicher Bezahlung oder 30 Tagen bei anderer Bezahlung
- Befristeter Vertrag: Kann nur aus triftigen Gründen gekündigt werden
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richtet:
- Halbes Monatsgehalt für jedes der ersten fünf Jahre
- Ein volles Monatsgehalt für jedes folgende Jahr
Die Abfindung wird auf Basis des letzten Gehalts berechnet. Bei Eigenkündigung verringert sich der Anspruch auf Abfindung.