Überblick über Slowenien
Slowenien liegt im Südosten Mitteleuropas und ist vor allem für seine Seen, Berge und guten Skigebiete bekannt. Die Hauptstadt ist Ljubljana und hier leben etwa 280.000 Menschen. 2,08 Millionen Menschen leben in Slowenien. Die offizielle Sprache ist Slowenisch. Slowenien ist eine einheitliche parlamentarische Verfassungsrepublik. Es wurde am 1. Mai 2004 Teil der Europäischen Union. 53,6 % der Fläche Sloweniens stehen unter Naturschutz, einer der höchsten Prozentsätze auf der Erde und es ist auch eines der nachhaltigsten Länder der Erde. In Slowenien gibt es über 10.000 Höhlen zu erforschen.
Wenn es ums Geschäftliche geht, betrachten sich die Slowenen als Profis und viele haben an renommierten Universitäten im Ausland studiert. Von Gästen wird erwartet, dass sie pünktlich zu einem Meeting erscheinen und auch die Slowenen werden pünktlich sein. Ziehen Sie sich für ein Treffen gut an, da die Fähigkeit, sich gut zu kleiden, als Statussymbol angesehen wird.
Währung Slowenien
- Euro
Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Slowenien
Im Jahr 1992 wurde das slowenische Gesundheitssystem überarbeitet und die Art der Finanzierung neu geregelt. Die slowenische Verfassung besagt, dass das verfassungsmäßige Menschenrecht auf soziale Sicherheit durch den Zugang zu medizinischer Versorgung verwirklicht wird und dies jedem, unabhängig vom Einkommen, gewährt wird. Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erfolgt nun hauptsächlich durch eine beschäftigungsbasierte Finanzierung und wird vom Krankenversicherungsinstitut Sloweniens (HIIS) überwacht. Daraus ergeben sich sowohl Pflicht- und Universalversicherungen als auch zusätzliche freiwillige Versicherungen.
Arbeitnehmer, die im öffentlichen Gesundheitswesen versichert sind, haben ein sehr umfassendes Paket. Dazu gehören die wesentlichen Leistungen – zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören – Familienplanung und Geburtshilfe, Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten (einschließlich HIV), Behandlung und Rehabilitation bei einer Reihe von Krankheiten wie Krebs, Muskel- und Nervenkrankheiten, psychischen Krankheiten und Behinderungen, Notfallversorgung (einschließlich Transport), Krankenbesuche und häusliche Pflege, Gewebe- und Organspende und -transplantation sowie Langzeitpflege. Weniger notwendige Leistungen erfordern eine Zuzahlung, die zwischen 5 und 50 % liegt.
Kosten für den Arbeitgeber Slowenien
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Slowenien einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 16,10 % auf das Bruttogehalt.
Gehalt und Boni Slowenien
Reguläre Mitarbeiter werden monatlich bezahlt.
Ein jährliches Urlaubsgeld wird bis zum 30. Juni ausgezahlt. Es muss mindestens ein Monatsgehalt in Höhe des aktuellen Mindestlohns betragen.
Weihnachtsgeld ist nicht obligatorisch, aber durchaus üblich und oft an die Leistung des Arbeitsnehmers gebunden.
Provisionen, Incentives und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Gesetzliche Feiertage in Slowenien
- 1. und 2. Januar – Neujahrstag
- 8. Februar – Prešeren Tag
- beweglich – Ostersonntag und Ostermontag
- 27. April – Tag des Aufstandes gegen die Besatzung
- 1. und 2. Mai – Maifeiertag
- 50 Tage nach Ostern – Pfingstsonntag
- 25. Juni – Tag der Staatlichkeit
- 15. August – Mariä Himmelfahrt
- 31. Oktober – Reformationstag
- 1. November – Tag der Toten
- 25. Dezember – Weihnachten
- 26. Dezember – Tag der Unabhängigkeit und Einheit
Arbeitszeiten in Slowenien
Die Bürozeiten sind von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag.
Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, obwohl viele in der Privatwirtschaft bis zu 50 Stunden pro Woche arbeiten.
Überstunden dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat und 170 Stunden pro Jahr betragen. Die Vergütung variiert je nach Branche und ist oft Teil eines Tarifvertrags.
Urlaub in Slowenien
In Slowenien haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Ist der Arbeitnehmer über 55 Jahre alt oder pflegt er ein behindertes Kind, hat er Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von bis zu 3 Tagen.
Arbeitsunfähigkeit in Slowenien
Wenn ein Arbeitnehmer in Slowenien krank wird, muss er ein ärztliches Attest vom Arzt vorlegen. Die ersten 30 Tage der Krankheit werden vom Arbeitgeber bezahlt, ab dem 31. Tag übernimmt die Sozialversicherung das Krankengeld. Der Krankheitsurlaub ist unbegrenzt.
Wenn die Abwesenheit auf eine arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung zurückzuführen ist, erhält der Arbeitnehmer während der Krankheit 100 % seines Lohns. Der Arbeitnehmer erhält 90 %, wenn er aufgrund einer Krankheit von der Arbeit abwesend ist, und 80 %, wenn er aufgrund einer Verletzung von der Arbeit abwesend ist.
Kündigung/Abfindung in Slowenien
Bei einer Kündigung in Slowenien braucht man einen angemessenen Grund für eine Entlassung, wie z.B. betriebliche Gründe, Gründe der Arbeitsunfähigkeit oder fehlerhafte Gründe. Ein Arbeitgeber kann auch außerordentlich kündigen, wenn der Arbeitnehmer ein grobes Fehlverhalten gezeigt hat, der Arbeitnehmer 5 Tage lang ohne Erklärung nicht zur Arbeit erscheint usw.
Die Mindestkündigungsfrist für eine Kündigung beträgt 15 Tage und die Höchstfrist 60 Tage:
-
bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahren: 30 Tage Kündigungsfrist
-
bei einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren oder mehr: 30 Tage Kündigungsfrist plus weitere 2 Tage für jedes weitere Dienstjahr (maximal 60 Tage Kündigungsfrist)
Wenn ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen oder wegen Unfähigkeit des Mitarbeiters entlassen wird, hat er Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung wird auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts der letzten 3 Monate und entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet:
-
Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren wird für jedes Jahr der