Einwohner
St. Vincent und die Grenadinen hat etwa 110.000 Einwohner (Stand 2023). Der größte Teil der Bevölkerung lebt auf der Hauptinsel St. Vincent, während die anderen Inseln der Grenadinen dünner besiedelt sind.
Hauptstadt
Die Hauptstadt ist Kingstown. Sie liegt auf der Insel St. Vincent und ist das wirtschaftliche und administrative Zentrum des Landes.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft von St. Vincent und die Grenadinen ist stark von der Landwirtschaft und dem Tourismus geprägt. Der Anbau von Bananen war lange Zeit ein wichtiger Wirtschaftszweig, obwohl dieser Sektor an Bedeutung verloren hat. Der Tourismus, insbesondere der Yacht-Tourismus rund um die Grenadinen-Inseln, trägt zunehmend zum BIP bei. Das Land hat auch einen wachsenden Offshore-Finanzdienstleistungssektor.
Kultur
Die Kultur von St. Vincent und den Grenadinen ist stark von der Karibik geprägt und weist Einflüsse der afrikanischen, europäischen und indigenen Kultur auf. Musikstile wie Calypso, Soca und Reggae sind beliebt. Das Land feiert jährlich Karneval (Vincy Mas), der eine Mischung aus Musik, Tanz und farbenfrohen Paraden bietet. Christliche Feiertage und Traditionen spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle im Alltag.
Währung
Die offizielle Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD), der in mehreren Ländern der Ostkaribik verwendet wird. Der Wechselkurs ist seit Jahren stabil gegenüber dem US-Dollar (1 USD = 2,70 XCD).
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Das Land bietet ein soziales Sicherungssystem, das Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen, Krankheit und Invalidität schützt. Es gibt keine universelle Krankenversicherung, aber eine Sozialversicherung, die einen gewissen Schutz bietet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein, das Renten, Mutterschaftsleistungen und Arbeitsunfähigkeitsleistungen abdeckt.
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen in die Sozialversicherung einzahlen. Der Beitragssatz liegt bei etwa 4,5 % des Gehalts für den Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer etwa 4 % zahlt. Zudem kommen eventuell weitere Leistungen, die von Branche zu Branche variieren.
Gehalt und Boni
Das Durchschnittsgehalt variiert je nach Branche, jedoch liegt es im Allgemeinen relativ niedrig im Vergleich zu westlichen Industrieländern. Neben dem Grundgehalt werden in einigen Fällen Boni und Zusatzleistungen gewährt, dies ist aber nicht standardisiert. Der Mindestlohn hängt von der Branche ab und liegt für einige Arbeitssektoren bei etwa 9 XCD pro Stunde.
Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung erfolgt monatlich und enthält die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Steuersätze und Sozialabgaben sind relativ niedrig, da das Land auf der Liste der sogenannten «Steueroasen» steht.
Gesetzliche Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen gehören:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag (variabel)
- Ostermontag (variabel)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Unabhängigkeitstag (27. Oktober)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Boxing Day (26. Dezember)
Hinzu kommen noch weitere lokale Feiertage wie der Karneval.
Arbeitszeiten
Die Standardarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag). Die Arbeitszeit kann je nach Branche leicht variieren.
Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens zwei Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann dieser auf bis zu drei Wochen steigen.
Arbeitsunfähigkeit
Im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zahlt die Sozialversicherung nach einer kurzen Wartezeit einen Teil des Einkommens. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, während der Krankheitszeit das volle Gehalt weiterzuzahlen, es sei denn, dies wurde vertraglich festgelegt.
Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht sieht vor, dass bei Kündigung durch den Arbeitgeber eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Die Dauer der Frist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. In einigen Fällen wird eine Abfindung gewährt, insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit oder wenn die Kündigung ohne triftigen Grund erfolgt.