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Bevölkerung

Bahrain hat eine Bevölkerung von etwa 1,5 Millionen Menschen (Stand 2023). Ein erheblicher Teil der Bevölkerung besteht aus ausländischen Arbeitskräften, insbesondere aus Asien und dem Nahen Osten.

Hauptstadt

Die Hauptstadt von Bahrain ist Manama, eine lebendige und moderne Stadt, die als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des Landes dient.

Wirtschaftskraft

Bahrain verfügt über eine der am stärksten diversifizierten Volkswirtschaften im Persischen Golf. Historisch gesehen war die Wirtschaft stark vom Öl abhängig, aber in den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt auf den Bankensektor, Finanzen, Tourismus und Bau verlagert. Bahrain ist bekannt als Finanzzentrum, insbesondere im Bereich des islamischen Bankwesens. Das BIP des Landes beträgt etwa 40 Milliarden USD, mit einem Pro-Kopf-BIP von ungefähr 24.000 USD.

Kultur

Die Kultur Bahrains ist stark von der arabischen Welt beeinflusst, aber aufgrund der großen Zahl von Expatriates gibt es auch bedeutende Einflüsse aus Süd- und Südostasien sowie aus westlichen Ländern. Traditionelle Feste wie Ramadan und Eid werden landesweit gefeiert, und arabische Musik sowie Kunsthandwerk spielen eine wichtige Rolle im kulturellen Leben Bahrains.

Währung

Die Währung Bahrains ist der Bahrainische Dinar (BHD), eine der stärksten Währungen der Welt. Ein Dinar wird in 1.000 Fils unterteilt.

Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Bahrain verfügt über ein gut entwickeltes Sozialversicherungssystem. Die Regierung bietet Krankenversicherung und Rentenleistungen für Bürger und registrierte Arbeitnehmer an. Arbeitgeber müssen sowohl zur Renten- als auch zur Krankenversicherung beitragen. Expatriates benötigen in der Regel private Krankenversicherungen oder eine Abdeckung durch ihren Arbeitgeber, da das öffentliche System hauptsächlich bahrainischen Staatsangehörigen dient.

Arbeitgeberkosten

Die Arbeitgeberkosten in Bahrain umfassen Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungen für Expatriates und andere Nebenleistungen. Arbeitgeber leisten etwa 12 % für lokale Arbeitnehmer und 3 % für ausländische Arbeitnehmer an die Sozialversicherung. Zusätzlich bieten Arbeitgeber häufig freiwillige Zusatzleistungen wie Wohnungs- oder Transportzuschüsse an.

Gehalt und Boni

Die Gehälter in Bahrain variieren stark je nach Branche und Qualifikation. Durchschnittlich sind die Gehälter höher als in vielen anderen Ländern der Region, besonders im Finanzsektor. Boni sind üblich und werden oft am Jahresende oder nach Abschluss eines Projekts gezahlt.

Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern monatlich Gehaltsabrechnungen bereitzustellen, die das Grundgehalt, Zulagen, Boni und alle Abzüge, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, aufschlüsseln. Da der Bahrainische Dinar stabil ist, müssen bei der Gehaltsberechnung in der Regel keine Währungsschwankungen berücksichtigt werden.

Gesetzliche Feiertage

Bahrain hat mehrere gesetzliche Feiertage, sowohl religiöser als auch nationaler Art, darunter:

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Nationalfeiertag (16. Dezember)
  • Eid al-Fitr und Eid al-Adha (islamische Feiertage, deren Daten sich nach dem Mondkalender richten)
  • Ashura (islamisches Gedenkfest)

Zusätzliche Feiertage können je nach Jahr leicht variieren.

Arbeitszeiten

Die regulären Arbeitszeiten in Bahrain betragen 48 Stunden pro Woche, mit einem Arbeitstag von 8 Stunden. In einigen Sektoren, wie dem Finanzwesen, sind die Arbeitszeiten kürzer. Während des Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Arbeitnehmer auf 6 Stunden pro Tag reduziert.

Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub. Zusätzlich gibt es Sonderurlaub für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder religiöse Ereignisse. Arbeitnehmer müssen mindestens ein Jahr gearbeitet haben, um den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten.

Krankenstand

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Bahrain Anspruch auf Krankenurlaub. Die ersten 15 Tage des Krankenurlaubs werden voll bezahlt, für die nächsten 15 Tage erhalten sie 50 % ihres Gehalts. In der Regel müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, um den Anspruch auf Krankheitsurlaub zu erhalten.

Kündigung/Abfindung

Das bahrainische Arbeitsrecht schreibt eine Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor, bevor ein Arbeitsvertrag gekündigt werden kann. Die übliche Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, kann jedoch je nach Vertrag länger sein. Arbeitnehmer, die ohne eigenes Verschulden entlassen werden, haben Anspruch auf Abfindung, die auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit basiert. Die Abfindung beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt für jedes der ersten drei Beschäftigungsjahre und ein volles Monatsgehalt für jedes weitere Jahr.

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