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Einwohner
Guinea-Bissau hat etwa 2 Millionen Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig, wobei die Balanta, Fula und Mandinka zu den größten Gruppen gehören. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten und ist in der Landwirtschaft tätig.
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Hauptstadt
Die Hauptstadt von Guinea-Bissau ist Bissau. Sie ist das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes und der wichtigste Hafen des Landes.
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Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft von Guinea-Bissau ist eine der schwächsten in der Welt und stark von der Landwirtschaft abhängig, insbesondere vom Export von Cashewnüssen, die das Hauptexportgut des Landes sind. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf beträgt etwa 800 USD (Stand 2023). Politische Instabilität, Korruption und fehlende Infrastruktur behindern die wirtschaftliche Entwicklung.
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Kultur
Guinea-Bissau hat eine vielfältige Kultur, geprägt von verschiedenen ethnischen Gruppen, die jeweils ihre eigenen Traditionen, Musik und Tänze haben. Die traditionelle Musik ist reich an Trommelrhythmen und wird oft bei religiösen Zeremonien und Festen gespielt. Die Kultur ist auch stark vom Islam und Christentum sowie von animistischen Glaubensrichtungen beeinflusst.
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Währung
Die offizielle Währung von Guinea-Bissau ist der CFA-Franc (XOF), der von der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) verwendet wird.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Guinea-Bissau verfügt über ein sehr rudimentäres Sozialversicherungssystem. Die Gesundheitsversorgung ist überwiegend öffentlich, jedoch oft unzureichend und schlecht ausgestattet. Private Versicherungen sind kaum vorhanden, und viele Menschen haben Schwierigkeiten, Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung zu erhalten.
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Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Guinea-Bissau müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten, die einen geringen Prozentsatz des Bruttolohns ausmachen. Die genauen Beitragssätze sind gering, aber viele Arbeitgeber übernehmen zusätzliche Leistungen, um die oft unzureichenden staatlichen Systeme zu ergänzen.
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Gehalt und Boni
Die Gehälter in Guinea-Bissau sind sehr niedrig im Vergleich zu internationalen Standards. Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, und die Löhne variieren stark je nach Art der Beschäftigung. Boni sind selten und meist nur in größeren oder internationalen Unternehmen üblich.
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Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung in Guinea-Bissau umfasst das Grundgehalt, mögliche Zulagen und gesetzliche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
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Gesetzliche Feiertage
Guinea-Bissau hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Unabhängigkeit (24. September)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Karfreitag (variiert)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Verschiedene religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
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Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit in Guinea-Bissau beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf oder sechs Arbeitstage. Die Arbeitszeiten variieren je nach Branche, wobei die meisten Büros von Montag bis Freitag arbeiten.
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Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub, der sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit oder durch vertragliche Vereinbarungen erhöhen kann. Zusätzliche Urlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeiten sind möglich.
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Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub. Die Bezahlung während des Krankheitsurlaubs ist oft begrenzt und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ab.
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Kündigung/Abfindung
Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen in Guinea-Bissau hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen ab. Abfindungen sind häufig bei unrechtmäßiger Kündigung oder Massenentlassungen vorgeschrieben.