Bevölkerung
Aserbaidschan hat eine Bevölkerung von etwa 10,1 Millionen Menschen (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig, wobei die Mehrheit Aserbaidschaner (etwa 91 %) sind. Zu den kleineren ethnischen Gruppen zählen Russen, Lesgier, Talysh und Georgier. Aserbaidschan hat auch eine bedeutende städtische Bevölkerung, insbesondere in der Hauptstadt Baku.
Hauptstadt
Die Hauptstadt von Aserbaidschan ist Baku, die größte Stadt des Landes und eine der wichtigsten Städte im Kaukasus. Baku liegt am Kaspischen Meer und dient als wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zentrum des Landes.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft Aserbaidschans basiert stark auf der Öl- und Gasindustrie, die den größten Teil des BIP und der Exporte ausmacht. Neben den Energieexporten sind Landwirtschaft, Dienstleistungen und der IT-Sektor weitere wichtige Wirtschaftszweige. In den letzten Jahren hat Aserbaidschan bedeutende Infrastrukturprojekte unternommen, um die Wirtschaft zu diversifizieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Kultur
Aserbaidschan verfügt über eine reiche und vielfältige Kultur, die durch seine Lage an der Schnittstelle von Europa und Asien geprägt ist. Musik, insbesondere Mugham (eine traditionelle aserbaidschanische Musikform), sowie Tanz und Poesie spielen eine zentrale Rolle im kulturellen Leben. Das Land ist überwiegend muslimisch, hat jedoch eine lange Tradition der Toleranz gegenüber anderen Religionen und Kulturen. Teppichweberei und Kupferhandwerk sind ebenfalls wichtige kulturelle Ausdrucksformen.
Währung
Die offizielle Währung Aserbaidschans ist der Aserbaidschanische Manat (AZN). Ein Manat ist in 100 Qəpik unterteilt. Der Manat wird von der Zentralbank stabil gehalten und reguliert.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Aserbaidschan verfügt über ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem, obwohl auch private Krankenversicherungen verfügbar sind. Das öffentliche Gesundheitssystem bietet grundlegende Dienstleistungen, jedoch ist die Qualität der Versorgung in städtischen Gebieten besser als in ländlichen Regionen. Das Sozialversicherungssystem deckt Renten, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenunterstützung und Unfallversicherung ab. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung.
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Aserbaidschan sind verpflichtet, etwa 22 % des Bruttogehalts in die Sozialversicherung einzuzahlen. Dies umfasst Beiträge für Renten, Arbeitslosenversicherung und Gesundheitsversorgung. Je nach Branche und gesetzlichen Bestimmungen fallen zusätzliche Steuern und obligatorische Abgaben an.
Gehalt und Boni
Die Gehälter in Aserbaidschan variieren je nach Branche und Qualifikation. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt etwa 300 AZN pro Monat (ca. 150 Euro). Viele Unternehmen zahlen zusätzliche Boni, insbesondere in Branchen wie der Öl- und Gasindustrie sowie in internationalen Unternehmen. Diese Boni sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der Leistung des Mitarbeiters und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab.
Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung in Aserbaidschan muss Abzüge für Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben berücksichtigen. Die Einkommenssteuer liegt je nach Gehaltsstufe zwischen 14 % und 25 %. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Beiträge korrekt zu berechnen und an die zuständigen Behörden abzuführen.
Gesetzliche Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen in Aserbaidschan gehören:
- Neujahrstag (1. Januar)
- Tag der Republik (28. Mai)
- Unabhängigkeitstag (18. Oktober)
- Siegestag (9. Mai)
Es gibt auch religiöse Feiertage wie Nowruz (Frühlingsfest) und islamische Feiertage wie Eid al-Adha (Gurban Bayram) und Eid al-Fitr (Ramadan Bayram), die nach dem Mondkalender variieren.
Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit in Aserbaidschan beträgt 40 Stunden pro Woche. Es gibt gesetzliche Bestimmungen für Überstunden, die zusätzlich vergütet werden müssen. Überstunden sind auf 2 Stunden pro Tag begrenzt, außer in Notfällen oder besonderen Umständen.
Urlaub
Arbeitnehmer in Aserbaidschan haben Anspruch auf mindestens 21 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Zusätzliche Urlaubstage können je nach Dienstalter oder für bestimmte Berufe gewährt werden. Gesetzliche Feiertage gelten ebenfalls als bezahlter Urlaub.
Krankenstand
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Aserbaidschan Anspruch auf Krankenurlaub. Die ersten Tage des Krankenstands werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt, danach übernimmt das staatliche Sozialversicherungssystem. Die Dauer der Zahlungen und der Prozentsatz des während des Krankenstands gezahlten Gehalts hängen von der Länge der Krankheit ab.
Kündigung/Abfindung
Das aserbaidschanische Arbeitsrecht regelt Kündigungen und sieht Kündigungsfristen vor, die je nach Dienstzeit des Arbeitnehmers variieren. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindungen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dienstzeit und den individuellen Arbeitsbedingungen ab. In bestimmten Fällen, wie bei Umstrukturierungen von Unternehmen, werden vertraglich vereinbarte Abfindungen gewährt.