Überblick über Niederlande
Die Niederlande (auch bekannt als Holland) liegen im Nordwesten Europas. Mit 17,28 Millionen Einwohnern ist sie das am dichtesten besiedelte Land in Europa. Obwohl Niederländisch die Muttersprache ist, sprechen zwischen 90 und 94% der Bevölkerung Englisch, was sie auf den ersten Platz des English Proficiency Index in Europa bringt. Die Niederlande haben die sechstgrößte Wirtschaft in Europa und die 18. größte in der Welt. Die Niederländer sind dafür bekannt, direkt und sehr geradlinig zu sein. Sie kommen direkt zur Sache und machen nicht viel Smalltalk. Geschäfts- und Privatleben werden strikt getrennt und es ist wichtig, pünktlich zu Geschäftsterminen zu erscheinen.
Währung Niederlande
- Euro
Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem in Niederlande
Die Niederlande haben ein universelles Gesundheitssystem. Es wird von der Regierung betrieben und durch private Versicherer ergänzt. Jeder, der in den Niederlanden arbeitet oder wohnt, ist verpflichtet, die obligatorische Grundkrankenversicherung zu haben. Wenn man möchte, kann man dann eine Zusatzversicherung über einen privaten Anbieter abschließen.
Die Basiskrankenversicherung deckt Folgendes ab:
- Hausarztbesuche
- einige fachärztliche Behandlungen
- Krankenhausbehandlungen
- einige psychiatrische Behandlungen
- Medikamente
- Zahnbehandlungen bis zum Alter von 18 Jahren
- Mutterschaftsvorsorge
- Ernährungsberatung
- Dienste zur Raucherentwöhnung
- einige therapeutische Behandlungen
Kosten für den Arbeitgeber in Niederlande
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in den Niederlanden einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 23,19 % auf das Bruttogehalt.
Gehalt und Boni in Niederlande
Reguläre Angestellte werden am Ende des Monats bezahlt.
Die meisten Unternehmen zahlen einen Jahresendbonus, den sogenannten 13. im Dezember. Im Finanzsektor dürfen Boni 20 % des Festgehalts nicht überschreiten.
Gesetzliche Feiertage in den Niederlanden
- 1. Januar – Neujahrstag
- 2 Tage vor Ostersonntag – Karfreitag
- Ostersonntag
- Ostermontag
- 27. April – Tag der Könige
- 5. Mai – Tag der Befreiung
- 39 Tage nach Ostern (meist im Mai) – Christi Himmelfahrt
- 7 Wochen nach Ostern – Pfingsten (2 Tage Feiertag – Pfingstsonntag und der darauf folgende Montag)
- 25. Dezember – Weihnachten
- 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag
Arbeitszeiten in den Niederlanden
Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 36 bis 40 Stunden.
Die reguläre Arbeitszeit liegt zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr. Nach 6 Stunden aufeinanderfolgender Arbeit muss eine 30-minütige Pause eingelegt werden.
Regelmäßige Überstunden sind in den Niederlanden nicht üblich.
Urlaub in den Niederlanden
In den Niederlanden beträgt die Mindestanzahl von Urlaubstagen 20 (viermal die Anzahl der Arbeitstage pro Woche – 4 x 5 Arbeitstage = 20 Tage). Es ist jedoch normal, dass einem Vollzeitbeschäftigten zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen etwa 25 Urlaubstage pro Jahr gewährt werden.
Arbeitsunfähigkeit in den Niederlanden
Wenn man in den Niederlanden krank wird, sollte man dies sofort seinem Arbeitgeber melden. In den meisten Arbeitsverträgen ist geregelt, wie man sich im Krankheitsfall zu verhalten hat und wie die Bezahlung aussieht. Normal ist eine Vereinbarung, die «Wartetage» vorsieht – das sind die ersten 2 Tage, an denen ein Arbeitnehmer krank ist. Während dieser Tage ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Lohn zu zahlen.
Nach niederländischem Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 70 % des Lohns des Arbeitnehmers für 104 Wochen Krankheit weiterzuzahlen. Eine Ausnahme bilden Organspender, schwangere oder kürzlich entbundene Frauen, die im zweiten Jahr krank sind. In diesem Fall besagt das Gesetz, dass sie 100 % ihres Lohns erhalten.
Eine Kündigung während einer Krankheit eines Mitarbeiters ist nicht möglich.
Kündigung/Abfindung in den Niederlanden
Die erste ist durch eine Abfindungsvereinbarung – Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ein Enddatum und eine Abfindung. Bei einem Arbeitsvertrag, der länger als 2 Jahre gedauert hat, ist man gesetzlich verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.
In den ersten 10 Jahren der Betriebszugehörigkeit errechnet man ein Übergangsgeld von 1/6 des Monatsgehalts pro halbem Beschäftigungsjahr. Nach 10 Dienstjahren errechnet man ein Übergangsgeld von 1/4 des Monatsgehalts pro halbem Beschäftigungsjahr. Ist ein Arbeitnehmer über 50 Jahre alt und hat mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, so hat er Anspruch auf ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In Tarifverträgen kann von den oben genannten Regeln abgewichen werden.
Wenn sich beide Parteien nicht einigen können, geht die Kündigung vor Gericht.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in einem dringenden Fall sofort entlassen. Zum Beispiel bei Diebstahl oder anderem schweren Fehlverhalten. Eine Abfindung wird in einem solchen Fall nicht gezahlt.