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Überblick über Luxemburg

Luxemburg ist ein kleines europäisches Land zwischen Deutschland, Belgien und Frankreich. Es ist das zweitreichste Land der Welt nach Katar. Es ist eines der sichersten Länder der Welt mit nur 2 Gefängnissen und einer etwa 1.300 Mann starken Polizei. Fast die Hälfte der Arbeitskräfte pendelt täglich aus den Nachbarländern nach Luxemburg. Luxemburg ist ein Großherzogtum und der derzeit regierende Großherzog ist Kronprinz Henri. Luxemburg ist eine konstitutionelle Monarchie mit einer parlamentarischen Demokratie und der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Die Hauptstadt – Luxemburg – ist ein UNESCO-Weltkulturerbe. Die Landessprache ist Luxemburgisch, die anderen Amtssprachen sind Deutsch und Französisch. Das höchste Gericht der EU bezüglich EU-Rechts hat seinen Sitz in Luxemburg.

Die Luxemburger schätzen Pünktlichkeit, Meetings sind eher kurz und auf den Punkt gebracht. Die Luxemburger sind stets gut gekleidet und die Kleiderordnung ist professionell. Im Geschäftsleben wird ein rationaler und geradliniger Ansatz verfolgt. Da Luxemburg ein kleines Land ist, ist das Knüpfen von Kontakten wichtig, da viele Geschäfte auf der Basis von Bekanntschaften gemacht werden.

Währung Luxemburg

Euro

Krankenversicherung
und das
Sozialversicherungssystem Luxemburg

Die Finanzierung des luxemburgischen Gesundheitswesens erfolgt hauptsächlich über die soziale Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer zahlen im Durchschnitt 5,44 Prozent des Bruttoeinkommens (mit einem Höchstbeitrag von 6.225 Euro) in die Caisse de Maladie ein, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Das staatliche Gesundheitssystem deckt den Großteil der Behandlungen durch Allgemeinmediziner ab, ebenso wie Laboruntersuchungen, Schwangerschaft, Geburt, Rehabilitation, Rezepte und Krankenhausaufenthalte.

Der Patient muss die Arzthonorare im Voraus bezahlen. Die Quittungen werden dann bei der Caisse de Maladie eingereicht und der Patient erhält eine Rückerstattung. Der Erstattungsbetrag variiert zwischen 80 und 100 Prozent.

Die private Krankenversicherung ist ebenfalls verfügbar und wird gekauft, um Leistungen zu bezahlen, die der gesetzliche Gesundheitsdienst als nicht notwendig einstuft.

Kosten für den Arbeitgeber Luxemburg

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Luxemburg einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 14,99% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Luxemburg

Reguläre Mitarbeiter werden entweder wöchentlich oder monatlich bezahlt.

Ein 13. Monatsgehalt wird am Ende des Jahres ausgezahlt. Es ist auch üblich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vor den Sommerferien ein zusätzliches halbes Monatsgehalt auszahlen.

Gesetzliche Feiertage in Luxemburg

1. Januar – Neujahrsfest

beweglich – Ostermontag

1. Mai – Tag der Arbeit

9. Mai – Europatag

verschiebbar – Christi Himmelfahrt

verschiebbar – Pfingstmontag

23. Juni – Nationalfeiertag

15. August – Mariä Himmelfahrt

1. November – Allerheiligen

25. Dezember – Weihnachten

26. Dezember – 2. Weihnachtstag

Arbeitszeiten in Luxemburg

Die Bürozeiten sind von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Montag bis Freitag.

Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden bei 8 Stunden pro Tag.

Für Überstunden gibt es strenge Regeln. Ein Mitarbeiter kann sich weigern, Überstunden zu leisten. Ein Mitarbeiter darf nur 2 Überstunden pro Tag leisten und kann nicht mehr als 8 Überstunden pro Tag leisten. Überstunden müssen entweder mit einem Satz von 150 % des regulären Lohns des Mitarbeiters oder mit Freizeit abgegolten werden.

Urlaub in Luxemburg

In Luxemburg gibt es ein Minimum von 26 Urlaubstagen pro Jahr.

Viele Unternehmen in Luxemburg schließen über den Sommer, so dass viele Arbeitnehmer ihre Urlaubstage dann nehmen.

Arbeitsunfähigkeit in Luxemburg

An den ersten 2 Krankheitstagen ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Tage krank ist, muss er ein ärztliches Attest vorlegen. Im Falle eines Notfalls oder eines Krankenhausaufenthalts hat man 8 Tage Zeit, ein ärztliches Attest vorzulegen.

Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld für den Arbeitnehmer bis zum 77. Tag der Erkrankung. Danach springt die CNS (Caisse Nationale de Santé) ein. Als Arbeitnehmer erhält man bis zum 77. Tag sein volles Gehalt. Danach erhält man ein Grundgehalt.

Kündigung/Abfindung in Luxemburg

Der Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund (entweder wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers oder wegen betrieblicher Erfordernisse) kündigen.

Nach Kündigung des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist. Ist der Mitarbeiter weniger als 5 Jahre im Unternehmen, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Zwischen 5 und 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate. Bei mehr als 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.

Die Abfindung richtet sich auch danach, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen war. Wenn der Mitarbeiter weniger als 5 Jahre im Unternehmen war, beträgt die Abfindung 1 Monatsgehalt. Zwischen 5 und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Abfindung 2 Monatsgehälter. Zwischen 10 und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie 3 Monate und zwischen 15 und 20 Jahren beträgt sie 6 Monatsgehälter.

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