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  1. Einwohner

Die Seychellen haben etwa 100.000 Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig, hauptsächlich gemischt afrikanischer, asiatischer und europäischer Abstammung. Die meisten Menschen leben auf den Hauptinseln Mahé, Praslin und La Digue.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt der Seychellen ist Victoria, die sich auf der Insel Mahé befindet. Victoria ist das wirtschaftliche, kulturelle und politische Zentrum der Seychellen und eine der kleinsten Hauptstädte der Welt.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft der Seychellen basiert hauptsächlich auf Tourismus, Fischerei und der Offshore-Finanzdienstleistungsbranche. Der Tourismus ist der bedeutendste Wirtschaftszweig und Hauptdevisenbringer des Landes. Die Seychellen gelten als eines der wohlhabenderen Länder in Afrika, aber die Abhängigkeit vom Tourismus macht die Wirtschaft anfällig für globale wirtschaftliche Schwankungen.

  1. Kultur

Die Kultur der Seychellen ist stark von afrikanischen, französischen, indischen und britischen Einflüssen geprägt. Diese Mischung zeigt sich in der Sprache (Kreolisch, Englisch und Französisch sind Amtssprachen), der Musik, dem Tanz und der Küche. Die Seychellois feiern eine Vielzahl von traditionellen und religiösen Festen, die oft mit Musik, Tanz und kulinarischen Köstlichkeiten verbunden sind.

  1. Währung

Die offizielle Währung der Seychellen ist die Seychellen-Rupie (SCR).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Das Sozialversicherungssystem der Seychellen deckt Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsunfallversicherung und Mutterschaft ab. Die Gesundheitsversorgung wird größtenteils staatlich bereitgestellt und ist für Bürger kostenlos. Die Regierung finanziert die Krankenhäuser und Gesundheitszentren, die eine breite Palette an medizinischen Dienstleistungen bieten. Private Krankenversicherungen sind ebenfalls verfügbar, um zusätzliche oder spezielle Leistungen abzudecken.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber auf den Seychellen müssen Beiträge zur Sozialversicherung leisten, die etwa 20% des Bruttogehalts betragen (15% vom Arbeitgeber und 5% vom Arbeitnehmer). Diese Beiträge finanzieren Renten, Krankengeld, Mutterschaft und Arbeitsunfallversicherung.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter auf den Seychellen variieren stark je nach Beruf und Branche. Die Tourismusbranche bietet oft die besten Verdienstmöglichkeiten. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch in vielen Unternehmen als Leistungsanreize gezahlt.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung muss die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Beiträge korrekt zu berechnen und abzuführen.

  1. Gesetzliche Feiertage

Die Seychellen haben mehrere gesetzliche Feiertage, darunter Neujahr (1. und 2. Januar), Tag der Arbeit (1. Mai), Nationalfeiertag (18. Juni), Unabhängigkeitstag (29. Juni), Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember) sowie verschiedene religiöse Feiertage.

  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt auf den Seychellen 35 bis 40 Stunden pro Woche, abhängig von der Branche. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 21 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Dies kann je nach Unternehmensrichtlinien und Betriebszugehörigkeit variieren. Zusätzlich gibt es bezahlte Feiertage, die vom Gesetz festgelegt sind.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die genaue Dauer und Höhe der Zahlung hängen von der Dauer der Beschäftigung und den individuellen Unternehmensrichtlinien ab. Die Sozialversicherung deckt in bestimmten Fällen Krankengeld ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht auf den Seychellen schreibt vor, dass Kündigungen ordnungsgemäß begründet und mit einer angemessenen Kündigungsfrist versehen sein müssen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Beschäftigungsdauer. Abfindungen sind bei bestimmten Kündigungsgründen vorgesehen, insbesondere bei unrechtmäßiger Entlassung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und den individuellen Umständen.

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