Überblick über Spanien
Spanien ist das zweitgrößte Land der Europäischen Union und hat eine Bevölkerung von 46,94 Millionen. Davon entfallen 6,5 Millionen auf die Hauptstadt Madrid und 5,5 Millionen auf Barcelona, die im Großraum leben. Spanien ist eine konstitutionelle Monarchie mit König Felipe VI. auf dem Thron seit 2014. Spanien war 2018 das zweitbeliebteste Touristenziel der Welt.
Der Aufbau guter Beziehungen ist der Schlüssel bei der Arbeit mit Spaniern – freundlich zu sein und die Menschen von Angesicht zu Angesicht zu treffen sind der Schlüssel zum Erfolg. Humor wird in den richtigen Momenten geschätzt.
Währung Spanien
- Euro
Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Spanien
Wenn man in Spanien arbeitet, muss man sich über das Sozialversicherungssystem versichern. Dadurch erhält man Zugang zur Absicherung bei Krankheiten, Verletzungen und Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Dies beinhaltet die kostenlose spanische Gesundheitsversorgung (Krankenhausaufenthalt und subventionierte Rezepte), Krankengeld, Invaliditätsleistungen sowie den Zugang zu einer staatlichen Rente und anderen Altersversorgungsleistungen.
Der Beitragssatz hängt von der Art der Arbeit und den Qualifikationen ab, die man hat. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, nach denen der Beitragssatz berechnet wird. Im Jahr 2020 lag die untere Grenze bei 1050€ und die obere Grenze bei 4070,10€. Der Arbeitgeber zahlt etwa 80 % des Sozialversicherungsbeitrags, während der Arbeitnehmer die restlichen 20 % aus seinem Gehalt bezahlt.
Kosten für den Arbeitgeber Spanien
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Spanien einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 29,90 % auf das Bruttogehalt.
Gehalt und Boni Spanien
Reguläre Angestellte werden einmal im Monat bezahlt.
Die meisten Unternehmen zahlen im Juni und Dezember einen zusätzlichen Lohn (13. und 14. Monatsgehalt).
Gesetzliche Feiertage in Spanien
In Spanien gibt es 14 gesetzliche Feiertage, 2 davon hängen von der Gemeinde ab, in der man lebt.
- 1. Januar – Neujahrstag
- 6. Januar – Ephiphanie
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai – Tag der Arbeit
- 15. August – Mariä Himmelfahrt
- 12. Oktober – Nationalfeiertag
- 1. November – Allerheiligen
- 6. Dezember – Tag der Verfassung
- 8. Dezember – Unbefleckte Empfängnis
- 25. Dezember – Weihnachten
Arbeitszeiten in Spanien
Die Arbeitszeiten in Spanien sind etwas anders als der normale europäische Arbeitstag. Der Tag beginnt um 8:30/9:00 Uhr und geht bis ca. 13:30 Uhr, dann wird die berühmte Siesta gemacht. Der Tag geht von 16:30 bis 20 Uhr weiter. Die Siesta geht in den Großstädten aufgrund des Globalisierungsdrucks langsam zurück, wird aber in ländlichen Gegenden immer noch als wichtiger Teil des Tages angesehen.
Es ist nicht erlaubt, mehr als 80 Überstunden im Jahr zu arbeiten.
Urlaub in Spanien
In Spanien erhält man mindestens 22 Tage Urlaub im Jahr.
Arbeitsunfähigkeit in Spanien
Wenn man in Spanien krank wird, muss dies von einem Arzt bestätigt werden. Für die ersten 3 Tage einer Krankheit muss das Unternehmen dem Mitarbeiter nichts zahlen. Vom 4. bis zum 15. Tag des Krankenstandes erhält man eine Aufwandsentschädigung von 60 % des Gehalts. Diese wird von der Firma bezahlt. Vom 16. bis zum 20. Tag erhält man 60 % des Lohns von der Sozialversicherung. Ab dem 21. Tag bis zu 1 Jahr erhält man 75 % des Lohns von der Sozialversicherung.
Kündigung/Abfindung in Spanien
In Spanien gibt es mehrere Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: der Arbeitnehmer kündigt, der befristete Vertrag läuft aus, eine objektive Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen oder eine disziplinarische Kündigung. Nach spanischem Recht haben Mitarbeiter, denen eine reduzierte Arbeitszeit für die Kinderbetreuung gewährt wurde, schwangere Frauen und Mitarbeiter in Mutter-/Vaterschaftsurlaub einen größeren Schutz.
Im Falle einer Kündigung stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben zu. Im Falle einer objektiven Kündigung kann der Arbeitnehmer noch 15 Tage weiterarbeiten, wenn er dies wünscht. Wenn nicht, wird die Kündigung sofort wirksam. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitnehmer eine Mindestentschädigung von 20 Tagesgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit erhält, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern.