Einwohner
Der Oman hat etwa 4,5 Millionen Einwohner (Stand 2023), wobei ungefähr 45 % der Bevölkerung aus ausländischen Arbeitskräften besteht. Die Mehrheit der Omaner sind ethnische Araber, und der Rest der Bevölkerung besteht aus Menschen aus Südasien, Ostafrika und anderen arabischen Ländern.
Hauptstadt
Die Hauptstadt des Oman ist Maskat. Sie ist das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes und bekannt für ihre moderne Infrastruktur sowie ihre historische Architektur.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft des Oman basiert hauptsächlich auf Erdöl und Erdgas, die den Großteil der Staatseinnahmen ausmachen. Der Oman versucht jedoch zunehmend, seine Wirtschaft zu diversifizieren, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Zu den weiteren wichtigen Sektoren gehören Tourismus, Logistik, Fischerei und Bergbau. Das Land investiert stark in den Ausbau seiner Infrastruktur und diversifiziert durch Großprojekte wie Duqm Special Economic Zone.
Kultur
Die omanische Kultur ist tief in der islamischen Tradition verwurzelt, wobei die Mehrheit der Bevölkerung dem Ibadismus, einem Zweig des Islam, angehört. Die omanische Gesellschaft legt großen Wert auf Gastfreundschaft, Familie und Gemeinschaft. Traditionelle Feste wie Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) und Eid al-Adha (Opferfest) sind von großer Bedeutung. Oman ist auch bekannt für seine reiche Musik- und Tanztradition sowie für seine Handwerkskunst, insbesondere Silberarbeiten und Töpferei.
Währung
Die offizielle Währung des Oman ist der Omanische Rial (OMR), eine der wertvollsten Währungen der Welt. Der Rial ist an den US-Dollar gekoppelt.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Die omanische Regierung stellt eine staatliche Gesundheitsversorgung bereit, die für omanische Bürger kostenlos ist. Für ausländische Arbeitskräfte ist eine private Krankenversicherung erforderlich, die in der Regel vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Das Sozialversicherungssystem deckt Renten, Invalidität und Arbeitsunfähigkeitsleistungen für omanische Staatsbürger ab, während ausländische Arbeitnehmer oft von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber im Oman müssen Sozialversicherungsbeiträge für omanische Staatsbürger leisten. Diese Beiträge betragen etwa 18,5 % des Bruttogehalts und umfassen Renten-, Unfall- und Invaliditätsversicherung. Für ausländische Arbeitskräfte sind die Arbeitgeber in der Regel für die Krankenversicherung sowie häufig für Unterkunft und Verpflegung verantwortlich.
Gehalt und Boni
Die Gehälter im Oman variieren je nach Branche, Qualifikation und Nationalität. Der gesetzliche Mindestlohn für omanische Staatsbürger liegt bei 325 OMR (etwa 750 EUR) pro Monat. Boni sind weit verbreitet und werden oft zu religiösen Feiertagen wie Eid al-Fitr oder am Jahresende gezahlt.
Gehaltsabrechnung
Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern monatlich eine Gehaltsabrechnung zur Verfügung stellen, die das Grundgehalt, eventuelle Boni, Sozialversicherungsabgaben und andere Abzüge detailliert auflistet. Transparente Abrechnungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Feiertage
Oman hat mehrere gesetzliche Feiertage, die sowohl religiöser als auch nationaler Natur sind. Zu den wichtigsten gehören:
- Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
- Eid al-Adha (Opferfest)
- Nationalfeiertag (18. November)
Zusätzlich gibt es weitere Feiertage, die auf den islamischen Mondkalender basieren und von Jahr zu Jahr variieren können.
Arbeitszeiten
Die Standardarbeitszeit im Oman beträgt 48 Stunden pro Woche, verteilt auf 6 Arbeitstage mit 8 Stunden pro Tag. Während des Fastenmonats Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Arbeitnehmer auf 6 Stunden täglich reduziert. Überstunden müssen gesetzlich geregelt und entsprechend vergütet werden.
Urlaub
Arbeitnehmer haben im Oman Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich haben sie Anspruch auf bezahlte Urlaubstage an den gesetzlichen Feiertagen. Es gibt auch Sonderurlaub für Anlässe wie Hochzeiten und familiäre Ereignisse.
Arbeitsunfähigkeit
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 10 Wochen Krankheitsurlaub pro Jahr. Die ersten zwei Wochen sind voll bezahlt, die nächsten vier Wochen zu 75 % und die letzten vier Wochen zu 50 %. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um Krankheitsurlaub in Anspruch zu nehmen.
Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht im Oman sieht eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor. Bei unverschuldeter Kündigung haben Arbeitnehmer, die mehr als ein Jahr im Unternehmen beschäftigt waren, Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Für Arbeitnehmer, die länger als zehn Jahre im Unternehmen waren, kann die Abfindung höher ausfallen.
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