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Überblick über Dänemark

Dänemark ist das südlichste skandinavische Land und grenzt an Deutschland. Dänisch ist die offizielle Sprache und die Währung ist die Dänische Krone. Es hat 5,4 Millionen Einwohner und die Hauptstadt ist Kopenhagen. Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie mit der aktuellen Königin Margrethe II. Dänemark ist der teuerste Ort zum Leben in Europa.

Dänen sind dafür bekannt, dass sie pünktlich zu Besprechungen erscheinen. Sie gelten als hilfsbereit und offen für neue Ideen, scheuen aber vor persönlichen Themen zurück, es sei denn, man kennt sich gut. Dänemark ist regelmäßig in den Top 5 der Länder, mit denen man am leichtesten Geschäfte machen kann.

Währung Dänemark

  • Dänische Kronen

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Dänemark

Das Sozialsystem in Dänemark ist umfangreich und wird durch eines der höchsten Steuersysteme der Welt finanziert.

Wenn man sich anmeldet, erhält man eine Krankenversicherungskarte – die sogenannte gelbe Karte. Diese Karte sollte man immer mitbringen, wenn man einen Arzt aufsucht. Mit ihr hat man Zugang zur kostenpflichtigen Gesundheitsversorgung und erhält alle Behandlungen kostenlos. Das einzige, was man nicht kostenlos erhält, sind Medikamente – sie werden zwar subventioniert, aber man muss trotzdem zwischen 50% und 25% des Preises selbst bezahlen. Zahnbehandlungen nach dem 18. Lebensjahr, elektive Schönheitsoperationen, Fruchtbarkeitsbehandlungen und Chiropraktik sind ebenfalls nicht in der universellen kostenlosen Gesundheitsversorgung enthalten.

Kosten für den Arbeitgeber Dänemark

Die Kosten für einen Arbeitgeber, jemanden in Dänemark einzustellen, betragen 0%. Das Sozialsystem ist umfangreich und wird vollständig aus Steuern finanziert.

Gehalt und Boni Dänemark

Reguläre Angestellte werden einmal im Monat am 25. bezahlt.

Es gibt in Dänemark keine Verpflichtung, Boni zu zahlen.

Gesetzliche Feiertage in Dänemark

In Dänemark gibt es 12 gesetzliche Feiertage.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • Sonntag vor Ostersonntag – Palmsonntag
  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • 4. Freitag nach Ostern – Allgemeiner Gebetstag
  • 40 Tage nach Ostern – Christi Himmelfahrt
  • 7. Sonntag nach Ostern – Pfingsten
  • Der Tag nach Pfingsten – Pfingstmontag
  • 5. Juni – Tag der Verfassung
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – 2. Tag von Weihnachten

Arbeitszeiten in Dänemark

Die reguläre Wochenarbeitszeit in Dänemark beträgt 37 Stunden. Der reguläre Arbeitstag dauert von 6:00 bis 18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause zwischen 11:00 und 14:00 Uhr. Eine Arbeitswoche sollte 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Es gibt kein eindeutiges Gesetz bezüglich der Überstundenvergütung, sie wird normalerweise im Vertrag vereinbart. Der übliche Satz für Überstunden beträgt 150% in den ersten 3 Stunden und 200% in den darauf folgenden Stunden.

Urlaub in Dänemark

In Dänemark erhält man ein Minimum von 25 Tagen Urlaub im Jahr. Pro Arbeitsmonat sammelt man 2,08 Urlaubstage an.

Arbeitsunfähigkeit in Dänemark

Wenn man in Dänemark krank wird, sollte man sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Für den ersten 30 Tage der Krankheit hat man in der Regel Anspruch auf volles Gehalt. Dies zahlt der Arbeitgeber ab dem ersten Tag. Nach den ersten 30 Tagen erhält man bis zu 22 Wochen lang Sozialleistungen. Um Anspruch darauf zu haben, muss man in den letzten 8 Wochen vor der Erkrankung mindestens 74 Stunden gearbeitet haben.

Kündigung/Abfindung in Dänemark

Die Kündigung eines Mitarbeiters muss begründet sein, damit sie gültig ist. Dies wären organisatorische Veränderungen im Unternehmen oder ein anderer sachlicher Grund oder eine Kündigung wegen Fehlverhaltens, z. B. mangelnde Leistung oder ständiges Zuspätkommen.

Die Kündigungsfrist sieht wie folgt aus:

  • wenn man weniger als 6 Monate beschäftigt ist – 1 Monat.

  • Wenn man sich noch in der Probezeit befindet – 14 Tage

  • 6 Monate – 3 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist

  • 3 Jahre – 6 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist

  • 6 Jahre – 9 Jahre: 5 Monate Kündigungsfrist

  • 9 Jahre +: 6 Monate

Einen Anspruch auf Abfindung hat man erst, wenn man länger als 12 Jahre bei demselben Unternehmen beschäftigt ist.

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