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Einwohner
Der Tschad hat etwa 17,4 Millionen Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch sehr vielfältig, mit über 200 verschiedenen Ethnien und Sprachgruppen. Die größten ethnischen Gruppen sind die Sara im Süden und die arabischsprachigen Nomaden und Hirten im Norden.
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Hauptstadt
Die Hauptstadt des Tschad ist N’Djamena, die größte Stadt und das wirtschaftliche sowie politische Zentrum des Landes. N’Djamena liegt am Zusammenfluss des Chari- und Logone-Flusses und grenzt an Kamerun.
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Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft des Tschad ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt, wobei der Ölsektor eine immer wichtigere Rolle spielt und den größten Teil der Exporteinnahmen ausmacht. Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei sind die Hauptquellen des Lebensunterhalts für den Großteil der Bevölkerung. Der Tschad gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, mit einer stark unterentwickelten Infrastruktur, schwachem Bildungssystem und begrenztem Zugang zu Gesundheitsdiensten.
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Kultur
Die Kultur des Tschad ist geprägt von einer Mischung aus arabischen, afrikanischen und französischen Einflüssen. Die Bevölkerung ist überwiegend muslimisch im Norden und christlich sowie animistisch im Süden. Traditionelle Musik, Tänze und Feste spielen eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Die unterschiedlichen ethnischen Gruppen pflegen jeweils ihre eigenen Traditionen und Bräuche.
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Währung
Die offizielle Währung des Tschad ist der CFA-Franc (XAF), der in mehreren Ländern Zentralafrikas verwendet wird und an den Euro gebunden ist.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Der Tschad verfügt über ein begrenztes öffentliches Gesundheitssystem, das oft unterfinanziert ist und mit wenigen Ressourcen arbeitet. Es gibt keine umfassende staatliche Krankenversicherung, und die meisten Menschen müssen ihre Gesundheitskosten selbst tragen. Private Krankenversicherungen sind für den Großteil der Bevölkerung unerschwinglich und meist nur für gut bezahlte Arbeitnehmer zugänglich.
Das Sozialversicherungssystem wird durch die „Caisse Nationale de Prévoyance Sociale“ (CNPS) verwaltet, die grundlegende Leistungen wie Renten und Arbeitsunfallversicherungen abdeckt. Die Abdeckung ist jedoch begrenzt, und viele Menschen sind auf familiäre Netzwerke angewiesen.
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Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber im Tschad müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten, die insgesamt etwa 16,5% des Bruttogehalts betragen (14,5% vom Arbeitgeber und 2% vom Arbeitnehmer). Diese Beiträge finanzieren Renten, Arbeitsunfälle und einige andere soziale Sicherungsleistungen.
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Gehalt und Boni
Die Gehälter im Tschad variieren stark je nach Beruf, Branche und Qualifikation. Der Mindestlohn ist sehr niedrig und reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch in Unternehmen als Anreize angeboten werden.
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Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung muss die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Die Abrechnung ist oft einfach gehalten, da es im Vergleich zu anderen Ländern nur wenige obligatorische Abzüge gibt.
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Gesetzliche Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen im Tschad gehören Neujahr (1. Januar), Internationaler Frauentag (8. März), Unabhängigkeitstag (11. August), Eid al-Fitr, Eid al-Adha, Weihnachten (25. Dezember) und weitere religiöse und nationale Feiertage, die je nach Mondkalender variieren.
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Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit beträgt im Tschad 40 bis 48 Stunden pro Woche, je nach Branche. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.
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Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Dieser Anspruch kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Branche und individuellen Arbeitsverträgen variieren. Zusätzlich gibt es bezahlte Feiertage.
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Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Die Zahlung von Krankengeld ist begrenzt und hängt oft von den individuellen Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträgen ab.
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Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht im Tschad legt klare Regeln für Kündigungen fest, einschließlich der Verpflichtung, Kündigungsfristen einzuhalten, die je nach Dauer der Beschäftigung variieren. Abfindungen sind unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßigen Entlassungen. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den spezifischen Umständen der Kündigung ab.