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Einwohner
Eswatini hat etwa 1,2 Millionen Einwohner (Stand 2023). Es ist eines der kleinsten Länder Afrikas und hat eine junge Bevölkerung. Die meisten Einwohner gehören zur ethnischen Gruppe der Swazi, und die Bevölkerung ist überwiegend ländlich geprägt.
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Hauptstadt
Eswatini hat zwei Hauptstädte: Mbabane ist die administrative Hauptstadt, während Lobamba der königliche und gesetzgebende Sitz ist. Mbabane ist das wirtschaftliche Zentrum des Landes.
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Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft Eswatinis basiert hauptsächlich auf Landwirtschaft, verarbeitender Industrie und dem Dienstleistungssektor. Zucker, Holz und Zitrusfrüchte sind die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte. Trotz seiner kleinen Größe hat Eswatini eine relativ diversifizierte Wirtschaft, leidet jedoch unter hoher Arbeitslosigkeit und Armut. Das Land ist stark von Südafrika abhängig, seinem größten Handelspartner. Eswatini ist auch bekannt für die Textil- und Bekleidungsindustrie, die ein bedeutender Arbeitgeber ist.
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Kultur
Die Kultur Eswatinis ist stark von Traditionen und Bräuchen der Swazi geprägt. Die Monarchie spielt eine zentrale Rolle im täglichen Leben, und traditionelle Zeremonien wie das Umhlanga (Schilfrohrtanz) und Incwala (Erntezeremonie) sind wichtige kulturelle Ereignisse. Die Gesellschaft ist stark hierarchisch und patriarchalisch geprägt, und Religion (hauptsächlich Christentum vermischt mit traditionellen Glaubenspraktiken) spielt eine wichtige Rolle.
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Währung
Die offizielle Währung von Eswatini ist der Lilangeni (SZL), der im Verhältnis 1:1 an den Südafrikanischen Rand (ZAR) gekoppelt ist. Der Rand wird auch im Land als Zahlungsmittel akzeptiert.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Eswatini verfügt über ein grundlegendes öffentliches Gesundheitssystem, das jedoch oft unterfinanziert ist und mit begrenzten Ressourcen arbeitet. Es gibt keine obligatorische Krankenversicherung, und die Gesundheitsversorgung ist oft nicht ausreichend, insbesondere in ländlichen Gebieten. Private Krankenversicherungen und Gesundheitsleistungen sind für die Bevölkerung mit höheren Einkommen verfügbar.
Das Sozialversicherungssystem wird durch den „Eswatini National Provident Fund“ verwaltet, der Renten, Arbeitsunfallversicherungen und weitere grundlegende soziale Sicherungsleistungen abdeckt.
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Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Eswatini müssen Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen etwa 10% des Bruttogehalts (5% vom Arbeitgeber und 5% vom Arbeitnehmer). Arbeitgeber können auch zusätzliche Leistungen wie private Krankenversicherungen anbieten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
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Gehalt und Boni
Die Gehälter in Eswatini variieren stark je nach Sektor und Qualifikation. Der Mindestlohn ist niedrig und reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber als Leistungsanreize in vielen Unternehmen vereinbart werden.
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Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung in Eswatini muss die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Arbeitgeber sind verantwortlich für die korrekte Berechnung und Abführung dieser Beiträge.
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Gesetzliche Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen in Eswatini gehören Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Unabhängigkeit (6. September), Weihnachten (25. Dezember) und der Boxertag (26. Dezember). Zusätzlich werden traditionelle Feiertage gefeiert, die auf kulturellen und religiösen Traditionen basieren.
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Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche, in der Regel aufgeteilt auf fünf Arbeitstage. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.
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Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 12 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, abhängig von der Dauer der Beschäftigung und den individuellen Arbeitsverträgen. Zusätzlich gibt es bezahlte gesetzliche Feiertage.
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Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Die Zahlung von Krankengeld hängt oft vom Arbeitsvertrag ab und ist nicht immer durch das öffentliche System abgedeckt. Die soziale Absicherung bei Krankheit ist begrenzt, und viele Arbeitnehmer sind auf die Unterstützung des Arbeitgebers angewiesen.
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Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht in Eswatini schreibt vor, dass Kündigungen begründet und mit einer angemessenen Kündigungsfrist erfolgen müssen, die je nach Dauer der Beschäftigung variiert. Abfindungen sind nicht immer vorgeschrieben, können aber im Fall einer ungerechtfertigten Entlassung oder durch individuelle Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen geregelt sein.