Überblick über Indonesien
Indonesien ist ein Land in Südostasien, das sich aus mehr als 18.000 Inseln zusammensetzt. Die Bevölkerung setzt sich aus vielen verschiedenen ethnischen Gruppen zusammen, die unterschiedliche Sprachen sprechen. Es hat eine Bevölkerung von 267,7 Millionen Menschen. Es ist auch die Heimat einer der jüngsten Bevölkerungen der Erde. Die Hauptstadt – Jakarta – befindet sich auf der Hauptinsel Java und beherbergt über 11 Millionen Menschen. Die offizielle Sprache ist Indonesisch. Der Komodowaran ist in Indonesien heimisch und ist die größte Echse der Welt, die bis zu 3m groß wird.
Indonesien wirft langsam den Titel eines Entwicklungslandes ab und schließt sich China und Indien als eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften an. Die Kultur in Indonesien, wie auch im Großteil Asiens, besteht darin, höflich und sanft zu sein und das Gesicht zu wahren, um so peinliche Situationen zu vermeiden. Daher neigen Indonesier dazu, indirekt zu kommunizieren und es zu vermeiden, Nein zu sagen. Beim ersten Geschäftstreffen geht es vor allem darum, sich gegenseitig kennen zu lernen. Indonesier glauben nicht daran, etwas zu überstürzen, also muss man geduldig sein.
Währung Indonesien
- Indonesische Rupiah
Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Indonesien
Indonesien bietet eine universelle öffentliche Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung. Diese wurde 2014 eingeführt und deckt nun den größten Teil der indonesischen Bevölkerung ab. Die formal Beschäftigten zahlen eine Prämie von 5 % ihres Gehalts, 4 % durch den Arbeitnehmer und 1 % durch den Arbeitgeber. Expats sind unter diesem System nicht abgedeckt. Viele Expats und wohlhabende Indonesier gehen nach Singapur, um Zugang zu einer höherwertigen Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Kosten für den Arbeitgeber Indonesien
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Indonesien einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 5,74% auf das Bruttogehalt.
Gehalt und Boni Indonesien
Mitarbeiter können wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich bezahlt werden. Sie müssen mindestens einmal im Monat bezahlt werden.
Eine 13. Monatszahlung – bekannt als Tunjangan Hari Raya (THR) – wird vor dem längsten religiösen Feiertag gezahlt.
Provisionen, Anreize und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Gesetzliche Feiertage in Indonesien
- 1. Januar – Neujahrstag
- verschiebbar (Januar/Februar) – Chinesisches Neujahr
- verschiebbar (März/April) – Tag der Stille
- verschiebbar (März/April) – Karfreitag
- 1. Mai – Tag der Arbeit
- verschiebbar (Mai/Juni) – Christi Himmelfahrt
- verschiebbar (Mai/Juni) – Geburtstag von Buddha
- 1. Juni – Pancasila-Tag
- 17. August – Unabhängigkeitstag
- 25. Dezember – Weihnachten
- Islamisches Neujahr
- Geburtstag des Propheten
- Himmelfahrt des Propheten
- Eid al- Fitr
- Eid Al-Adha
Arbeitszeiten in Indonesien
Die Bürozeiten sind von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Montag bis Freitag.
Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden.
Ein Mitarbeiter kann nicht gezwungen werden, gegen seinen Willen Überstunden zu leisten. Der Mitarbeiter muss zustimmen, Überstunden zu leisten. Das Maximum liegt bei 3 Stunden pro Tag und 14 Stunden pro Woche. Für die erste Stunde werden Überstunden mit 150 % des regulären Stundenlohns vergütet. Jede weitere Stunde wird mit 200 % des regulären Stundenlohns vergütet.
Urlaub in Indonesien
In Indonesien hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 12 Tage Jahresurlaub, nachdem er 12 Monate lang für den Arbeitgeber gearbeitet hat.
Arbeitsunfähigkeit in Indonesien
Wenn ein Mitarbeiter in Indonesien erkrankt, ist ein ärztliches Attest erforderlich. In den ersten 4 Monaten der Krankheit wird der volle Lohn gezahlt. In den zweiten 4 Monaten werden 75% des Lohns gezahlt. In den dritten 4 Monaten werden 50% des Lohns gezahlt und danach werden 25% des Lohns gezahlt, bis der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt.
Kündigung/Abfindung in Indonesien
In Indonesien kann man einen Arbeitnehmer ohne Grund kündigen. Ohne Grund ist eine Umstrukturierung des Unternehmens, eine Fusion oder ein Konkurs. Ein wichtiger Grund ist grobes Fehlverhalten, wenn der Arbeitnehmer mehr als 5 Tage ohne Grund abwesend war usw.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss eine Kündigungsfrist von 30 Tagen eingehalten werden.
Die Abfindung wird wie folgt berechnet:
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weniger als 1 Jahr Betriebszugehörigkeit – 1 Monatslohn
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1 Jahr bis weniger als 2 Jahre – 2 Monatsgehälter
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2 Jahre bis unter 3 Jahre – 3 Monatsgehälter
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3 Jahre, aber weniger als 4 Jahre – 4 Monatsgehälter
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4 Jahre, aber weniger als 5 Jahre – 5 Monatsgehälter
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5 Jahre, aber weniger als 6 Jahre – 6 Monatsgehälter
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6 Jahre, aber weniger als 7 Jahre – 7 Monatsgehälter
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7 Jahre, aber weniger als 8 Jahre – 8 Monatsgehälter
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mehr als 8 Jahre – 9 Monatsgehälter