Hier sind die Informationen zu Saint-Barthélemy (auch St. Barth oder St. Barts genannt), einer französischen Übersee-Gebietskörperschaft, zu den genannten Punkten:
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Einwohner
Saint-Barthélemy hat eine Bevölkerung von etwa 10.000 Einwohnern. Die meisten Einwohner leben in Küstenstädten und Dörfern. Die Bevölkerung besteht größtenteils aus Nachkommen französischer Kolonisten und zugezogenen Expats.
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Hauptstadt
Die Hauptstadt von Saint-Barthélemy ist Gustavia, eine charmante Hafenstadt mit etwa 2.300 Einwohnern. Sie ist das Verwaltungs- und Geschäftszentrum der Insel und bekannt für ihren Hafen, in dem zahlreiche Yachten anlegen.
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Wirtschaftskraft
- Die Wirtschaft von Saint-Barthélemy basiert hauptsächlich auf Luxustourismus, insbesondere durch wohlhabende Besucher, die in den exklusiven Hotels und Resorts der Insel Urlaub machen.
- Weitere wichtige Wirtschaftssektoren sind Einzelhandel, Luxusyachten, Immobilien und Gastronomie.
- Die Insel zieht durch ihren Ruf als exklusives Urlaubsziel viele wohlhabende Besucher an, was den lokalen Unternehmen und dem Dienstleistungssektor zugutekommt.
- Die Insel erhält keine direkte finanzielle Unterstützung aus Frankreich, da sie sich selbst verwaltet.
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Kultur
- Die Kultur von Saint-Barthélemy ist stark französisch geprägt, mit Einflüssen aus der kreolischen Kultur und einem Hauch skandinavischer Traditionen (da die Insel einst von Schweden kontrolliert wurde).
- Französisch ist die Amtssprache, und katholische Traditionen sind in der Kultur stark verwurzelt.
- Der Tourismus spielt eine wesentliche Rolle im kulturellen Leben, und viele internationale Einflüsse haben durch die wohlhabenden Besucher Einzug gehalten.
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Währung
- Die offizielle Währung ist der Euro (EUR), da Saint-Barthélemy ein Überseegebiet Frankreichs ist.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
- Saint-Barthélemy hat ein gut entwickeltes Gesundheits- und Sozialversicherungssystem, das Teil des französischen Sozialversicherungssystems ist.
- Die Insel hat ein öffentliches Gesundheitssystem, das durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in das System ein, wie es auch in Frankreich der Fall ist.
- Es gibt auch die Möglichkeit, private Krankenversicherungen abzuschließen, um zusätzliche Abdeckungen zu erhalten.
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Kosten für den Arbeitgeber
- Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter zahlen, die die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Diese Beiträge können bis zu 40-45 % des Bruttogehalts betragen, je nach Sektor und Art der Anstellung.
- Es gelten weitgehend dieselben Regelungen wie in Frankreich.
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Gehalt und Boni
- Das Mindestgehalt auf Saint-Barthélemy folgt dem französischen Mindestlohn (SMIC), der etwa 1.747 Euro brutto pro Monat beträgt (Stand 2023).
- Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer oft Boni, die auf Leistung oder Unternehmensgewinnen basieren. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Gehälter wie das 13. Monatsgehalt, aber viele Unternehmen bieten Boni oder zusätzliche Zahlungen an.
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Gehaltsabrechnung
- Die Gehaltsabrechnungen auf Saint-Barthélemy folgen dem französischen Modell und enthalten Angaben zu Bruttogehalt, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und eventuellen Boni.
- Wie in Frankreich werden Einkommenssteuern und Sozialabgaben direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
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Gesetzliche Feiertage
Saint-Barthélemy hat eine Mischung aus französischen und lokalen Feiertagen. Zu den wichtigsten Feiertagen zählen:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Nationalfeiertag (14. Juli)
- Allerheiligen (1. November)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Tag der Befreiung (8. Mai, zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa)
Es gibt auch lokale Feste, die die Inselbevölkerung feiert.
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Arbeitszeiten
- Die reguläre Arbeitswoche auf Saint-Barthélemy beträgt wie in Frankreich 35 Stunden pro Woche.
- Überstunden müssen zusätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, gemäß den französischen Arbeitsgesetzen.
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Urlaub
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, wie in Frankreich. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt.
- Es gibt zudem bezahlte Urlaubstage an den gesetzlichen Feiertagen.
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Arbeitsunfähigkeit
- Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es eine Lohnfortzahlung, die zunächst vom Arbeitgeber und anschließend von der Sozialversicherung übernommen wird.
- Wie in Frankreich hängt die Lohnfortzahlung von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Betriebszugehörigkeit ab. Die ersten Krankheitstage werden vom Arbeitgeber bezahlt, und danach greift die staatliche Sozialversicherung.
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Kündigung/Abfindung
- Kündigungen müssen in Saint-Barthélemy wie in Frankreich gut begründet sein. Arbeitnehmer genießen einen starken Kündigungsschutz.
- Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindungen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Bedingungen des Arbeitsvertrags richten.
- Auch die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und variieren je nach Dauer der Anstellung und Art des Arbeitsvertrags.
Saint-Barthélemy ist aufgrund seiner Nähe zu Frankreich in vielen Bereichen an das französische System gebunden, insbesondere in Bezug auf Sozialversicherungen und Arbeitsrecht. Die Insel bietet ihren Einwohnern und Arbeitnehmern ein hohes Maß an sozialen und arbeitsrechtlichen Standards, ähnlich wie in Frankreich, wobei der Luxus-Tourismus eine entscheidende Rolle in der lokalen Wirtschaft spielt.