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Einwohner

Kuwait hat etwa 4,5 Millionen Einwohner (Stand 2023), von denen jedoch nur etwa 30 % kuwaitische Staatsbürger sind. Der Großteil der Bevölkerung besteht aus ausländischen Arbeitskräften, die hauptsächlich aus Indien, Pakistan, Ägypten und anderen asiatischen und arabischen Ländern stammen.

Hauptstadt

Die Hauptstadt von Kuwait ist Kuwait-Stadt, das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes. Kuwait-Stadt ist bekannt für seine modernen Hochhäuser, Einkaufszentren und den beeindruckenden Kuwait Towers.

Wirtschaftskraft

Kuwait gehört zu den reichsten Ländern der Welt, hauptsächlich aufgrund seiner großen Erdölreserven. Der Öl- und Gassektor macht etwa 90 % der Staatseinnahmen und einen großen Teil des Bruttoinlandsprodukts aus. Kuwait bemüht sich jedoch, seine Wirtschaft zu diversifizieren und plant Investitionen in andere Sektoren wie Infrastruktur, Bildung und Tourismus. Trotz dieser Bemühungen bleibt das Land stark von Erdöl abhängig.

Kultur

Die Kultur Kuwaits ist tief in der islamischen Tradition und den Bräuchen der Beduinen verwurzelt. Die Gesellschaft ist familienorientiert, und islamische Werte prägen den Alltag. Wichtige religiöse Feste wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha werden groß gefeiert. Gleichzeitig hat Kuwait eine moderne und kosmopolitische Seite, mit starkem Einfluss westlicher und internationaler Kultur. Gastfreundschaft ist ein zentraler Bestandteil der kuwaitischen Kultur.

Währung

Die offizielle Währung Kuwaits ist der Kuwaitische Dinar (KWD), der eine der stärksten Währungen der Welt ist.

Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Kuwait bietet seinen Bürgern ein staatliches Gesundheitssystem, das kostenlose oder stark subventionierte medizinische Dienstleistungen bereitstellt. Ausländische Arbeitskräfte sind in der Regel verpflichtet, eine private Krankenversicherung über ihren Arbeitgeber abzuschließen oder eine staatlich geregelte Versicherung zu zahlen, die ihnen Zugang zu medizinischen Dienstleistungen ermöglicht. Es gibt ein Sozialversicherungssystem, das kuwaitischen Staatsbürgern Renten, Invaliditäts- und Arbeitslosengeld bietet. Ausländer haben jedoch keinen Zugang zu diesen Leistungen.

Kosten für den Arbeitgeber

Die Arbeitgeberkosten in Kuwait beinhalten Gehälter, Beiträge zu Sozialversicherungen für kuwaitische Mitarbeiter und die Bereitstellung von Krankenversicherungen für ausländische Arbeitskräfte. Arbeitgeber müssen etwa 11,5 % des Bruttogehalts ihrer kuwaitischen Mitarbeiter in die Sozialversicherung einzahlen. Für ausländische Arbeitskräfte gibt es keine Rentenbeiträge, aber Arbeitgeber tragen die Kosten für Versicherungen und oft auch für Unterkunft und Verpflegung.

Gehalt und Boni

Die Gehälter in Kuwait sind im internationalen Vergleich hoch, insbesondere im öffentlichen Sektor und in der Ölindustrie. Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, aber ausländische Hausangestellte haben einen Mindestlohn von 60 KWD pro Monat. Boni sind weit verbreitet, besonders zu religiösen Feiertagen wie Eid al-Fitr und am Ende des Jahres, und werden häufig in Form von zusätzlichen Monatsgehältern gezahlt.

Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber in Kuwait sind verpflichtet, monatlich eine detaillierte Gehaltsabrechnung auszustellen, die das Grundgehalt, Zulagen, Boni und Abzüge wie Krankenversicherungsbeiträge und andere Abgaben auflistet. Dies sorgt für Transparenz und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Feiertage

Kuwait hat eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen, die sowohl religiöser als auch nationaler Natur sind. Zu den wichtigsten Feiertagen gehören:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Nationalfeiertag (25. Februar)
  • Befreiungstag (26. Februar)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan, islamisches Fest)
  • Eid al-Adha (Opferfest)

Die Daten der religiösen Feiertage variieren, da sie nach dem islamischen Mondkalender bestimmt werden.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitszeiten in Kuwait betragen 48 Stunden pro Woche, verteilt auf 6 Tage. Während des heiligen Monats Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Arbeitnehmer auf 6 Stunden pro Tag reduziert. Überstunden müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einem Zuschlag vergütet werden.

Urlaub

Arbeitnehmer in Kuwait haben nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub. In der Regel müssen Arbeitnehmer den Urlaub im Voraus mit dem Arbeitgeber absprechen. Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage, an denen Arbeitnehmer zusätzlich frei haben.

Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Kuwait Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Tage vollen Krankheitsurlaub, gefolgt von 10 Tagen mit halber Bezahlung. Danach können Arbeitnehmer bei längerer Krankheit unbezahlt freigestellt werden. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um Krankheitsurlaub zu beantragen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsregelungen in Kuwait sehen in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Bei unverschuldeter Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, die auf der Grundlage der Dauer der Beschäftigung berechnet wird. Diese beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für die ersten fünf Jahre und ein volles Monatsgehalt für jedes weitere Jahr.

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