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Einwohner
Saint-Pierre und Miquelon hat eine kleine Bevölkerung von etwa 6.000 Einwohnern. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt auf der Insel Saint-Pierre, während der Rest auf der benachbarten Insel Miquelon ansässig ist.
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Hauptstadt
Die Hauptstadt von Saint-Pierre und Miquelon ist Saint-Pierre, eine kleine Stadt auf der Insel Saint-Pierre mit etwa 5.500 Einwohnern. Sie ist das Verwaltungs-, Handels- und Kulturzentrum des Archipels.
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Wirtschaftskraft
- Die Wirtschaft von Saint-Pierre und Miquelon ist stark von Fischerei abhängig, insbesondere von der Kabeljaufischerei, die jedoch in den letzten Jahrzehnten aufgrund von Überfischung und internationalen Regelungen zurückgegangen ist.
- Weitere wichtige Wirtschaftssektoren sind der Tourismus, Dienstleistungen und einige kleinere landwirtschaftliche Aktivitäten.
- Wegen der engen Verbindung zu Frankreich erhält das Gebiet erhebliche finanzielle Unterstützung durch französische und europäische Subventionen.
- Es gibt keine bedeutende Industrialisierung auf den Inseln, und viele Konsumgüter müssen importiert werden.
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Kultur
- Die Kultur von Saint-Pierre und Miquelon ist stark von Frankreich geprägt, da das Gebiet ein Übersee-Territorium der französischen Republik ist. Französisch ist die Amtssprache, und das tägliche Leben folgt weitgehend französischen Traditionen.
- Die Kultur spiegelt auch die maritime Tradition wider, da die Fischerei eine zentrale Rolle im Leben der Inseln spielt.
- Feste wie der Nationalfeiertag (14. Juli) und Karneval sind wichtige kulturelle Ereignisse. Auch der katholische Glaube spielt eine bedeutende Rolle im gesellschaftlichen Leben.
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Währung
- Die offizielle Währung von Saint-Pierre und Miquelon ist der Euro (EUR), da das Gebiet Teil von Frankreich ist und dem europäischen Währungsraum angehört.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
- Saint-Pierre und Miquelon haben ein öffentliches Gesundheitssystem, das stark an das französische Modell angelehnt ist. Alle Einwohner haben Zugang zu staatlicher Krankenversicherung und können medizinische Leistungen auf den Inseln oder bei Bedarf in Frankreich in Anspruch nehmen.
- Das Sozialversicherungssystem entspricht ebenfalls dem französischen System und umfasst Rentenversicherung, Arbeitslosigkeit, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub.
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Kosten für den Arbeitgeber
- Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Saint-Pierre und Miquelon entsprechen weitgehend den Beiträgen in Frankreich und umfassen Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere soziale Leistungen.
- Diese Beiträge können bis zu 45 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers ausmachen, je nach Art des Arbeitsverhältnisses und Unternehmens.
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Gehalt und Boni
- Das durchschnittliche Gehalt in Saint-Pierre und Miquelon liegt im Rahmen der Gehälter in Frankreich, ist aber tendenziell etwas niedriger, da die Lebenshaltungskosten auf den Inseln geringer sind.
- Ein Mindestlohn gilt, wie in Frankreich, nach dem SMIC (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance), das etwa 1.747 Euro brutto pro Monat (Stand 2023) beträgt.
- Boni wie der 13. Monatslohn sind oft in Arbeitsverträgen festgelegt, folgen aber französischen Arbeitsgesetzen.
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Gehaltsabrechnung
- Die Gehaltsabrechnungen auf Saint-Pierre und Miquelon enthalten Details zu Bruttogehalt, Sozialversicherungsabgaben, Steuern und Boni. Sie sind stark an das französische Abrechnungssystem angelehnt.
- Arbeitnehmer zahlen Einkommensteuer, und Sozialversicherungsabgaben werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.
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Gesetzliche Feiertage
Saint-Pierre und Miquelon folgt dem französischen Feiertagskalender, mit zusätzlichen lokalen Feiertagen. Zu den wichtigsten Feiertagen zählen:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Nationalfeiertag (14. Juli)
- Allerheiligen (1. November)
- Weihnachten (25. Dezember)
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Arbeitszeiten
- Die reguläre Arbeitswoche beträgt wie in Frankreich 35 Stunden pro Woche.
- Überstunden werden nach den französischen Arbeitsgesetzen geregelt und müssen zusätzlich vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.
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Urlaub
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, wie in Frankreich.
- Zusätzlich gibt es bezahlten Urlaub für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Geburten.
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Arbeitsunfähigkeit
- Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es Lohnfortzahlung, die teilweise von der Sozialversicherung und teilweise vom Arbeitgeber getragen wird. Die ersten Tage der Krankheit zahlt in der Regel der Arbeitgeber, danach greift die Sozialversicherung.
- Die Höhe der Leistungen und die Dauer der Lohnfortzahlung hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Regelungen der Sozialversicherung ab.
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Kündigung/Abfindung
- In Saint-Pierre und Miquelon gelten französische Arbeitsgesetze, die einen starken Kündigungsschutz bieten.
- Kündigungen müssen gut begründet sein, und es gibt festgelegte Kündigungsfristen.
- Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindungen, die auf Basis von Beschäftigungsjahren und Gehalt berechnet werden.
Saint-Pierre und Miquelon ist eine einzigartige Region mit einer Mischung aus französischer Verwaltung und lokaler Kultur, die durch die geografische Lage stark vom Meer beeinflusst wird. Trotz seiner geringen Bevölkerungszahl ist das Gebiet gut in das französische und europäische System integriert, insbesondere in Bezug auf soziale Sicherung und Arbeitsrecht.