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Einwohner
Tunesien hat etwa 12 Millionen Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch relativ homogen, mit den meisten Menschen arabischer Abstammung. Es gibt auch eine Berber-Minderheit und eine kleine Gemeinschaft europäischer und jüdischer Abstammung.
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Hauptstadt
Die Hauptstadt von Tunesien ist Tunis, die größte Stadt des Landes und das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum. Tunis liegt an der Mittelmeerküste und ist bekannt für seine historische Medina und moderne Stadtteile.
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Wirtschaftskraft
Tunesien hat eine diversifizierte Wirtschaft, die auf Landwirtschaft, Bergbau, Fertigung und Tourismus basiert. Das Land produziert und exportiert Olivenöl, Datteln und Textilien. Der Tourismussektor war traditionell ein wichtiger Wirtschaftszweig, hat aber durch politische Unruhen und Sicherheitsprobleme in den letzten Jahren gelitten. Tunesien hat sich in den letzten Jahren bemüht, seine Wirtschaft durch Reformen zu modernisieren und den IT- und Dienstleistungssektor auszubauen. Trotz dieser Bemühungen bleibt die Arbeitslosigkeit hoch, insbesondere unter jungen Menschen.
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Kultur
Die Kultur Tunesiens ist eine Mischung aus arabischen, berberischen und europäischen Einflüssen, die durch die lange Geschichte des Landes als Handelszentrum im Mittelmeer geprägt ist. Die tunesische Küche, Musik und traditionelle Handwerkskunst spiegeln diese kulturelle Vielfalt wider. Islam ist die dominierende Religion, und religiöse Feste sowie Traditionen spielen eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Tunesien hat eine reiche Film- und Theaterszene und ist bekannt für seine lebendigen Festivals.
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Währung
Die offizielle Währung von Tunesien ist der Tunesische Dinar (TND).
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Tunesien verfügt über ein relativ gut entwickeltes Sozialversicherungssystem, das Krankenversicherung, Renten, Mutterschaft, Arbeitsunfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen abdeckt. Die „Caisse Nationale de Sécurité Sociale“ (CNSS) und die „Caisse Nationale d’Assurance Maladie“ (CNAM) verwalten die Sozialversicherungsleistungen. Die Gesundheitsversorgung ist für die meisten Bürger kostenlos oder stark subventioniert, obwohl die Qualität und Verfügbarkeit in ländlichen Gebieten oft eingeschränkt ist.
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Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Tunesien sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, die rund 16-20% des Bruttogehalts betragen. Diese Beiträge decken Renten, Krankenversicherung und andere soziale Sicherungsleistungen ab. Die genauen Beitragssätze können je nach Branche und Art der Beschäftigung variieren.
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Gehalt und Boni
Die Gehälter in Tunesien variieren je nach Branche, Qualifikation und Position. Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmäßig angepasst wird. Boni sind in vielen Unternehmen üblich, insbesondere in Form von Jahresendboni oder leistungsbezogenen Zahlungen. Sie sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und hängen von den Unternehmensrichtlinien ab.
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Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung muss die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Arbeitgeber müssen diese Abzüge korrekt berechnen und an die entsprechenden Behörden abführen. Die Gehaltsabrechnung enthält auch Informationen über eventuelle Boni und andere Vergütungen.
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Gesetzliche Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen in Tunesien gehören Neujahr (1. Januar), Tag der Revolution (14. Januar), Unabhängigkeitstag (20. März), Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Republik (25. Juli), Tag der Frau (13. August), und zahlreiche religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha, die nach dem islamischen Mondkalender variieren.
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Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit in Tunesien beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage. Während des Ramadan gelten oft kürzere Arbeitszeiten für Muslime. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.
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Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 18 bis 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, je nach Betriebszugehörigkeit. Die genaue Anzahl der Urlaubstage kann durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen festgelegt werden. Zusätzlich gibt es bezahlte gesetzliche Feiertage.
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Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Die Sozialversicherung deckt die Kosten für Krankengeld, wobei die Höhe und Dauer der Zahlung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen.
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Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht in Tunesien schreibt vor, dass Kündigungen begründet und eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variiert. Abfindungen sind bei unrechtmäßiger Kündigung vorgeschrieben und richten sich nach der Dauer der Beschäftigung und den individuellen Umständen der Kündigung. Arbeitnehmer haben Schutzrechte gegen ungerechtfertigte Entlassungen.