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Einwohner:
Gibraltar hat etwa 34.000 Einwohner (Stand 2023). Es ist ein kleines, dicht besiedeltes Gebiet mit einer multikulturellen Gesellschaft, bestehend aus Gibraltaren, Briten, Spaniern und anderen Nationalitäten.
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Hauptstadt:
Gibraltar ist eine Stadt und ein Territorium zugleich, daher gibt es keine separate Hauptstadt. Die Hauptsiedlung ist einfach als Gibraltar bekannt, und hier befinden sich auch die wichtigsten Verwaltungs-, Wirtschafts- und Tourismuszentren.
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Wirtschaftskraft:
Gibraltar ist ein wohlhabendes Gebiet mit einer starken Wirtschaft, die von den folgenden Sektoren dominiert wird: Finanzdienstleistungen, Online-Gaming, Schifffahrt und Tourismus. Gibraltar hat ein hohes Pro-Kopf-Einkommen und bietet günstige Steuerregelungen, die Unternehmen anziehen. Der Hafen ist ein bedeutender Umschlagplatz, und der Tourismus spielt dank der strategischen Lage am Mittelmeer ebenfalls eine wichtige Rolle.
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Kultur:
Die Kultur Gibraltars ist eine Mischung aus britischen, spanischen und mediterranen Einflüssen. Englisch ist die offizielle Sprache, aber viele Einwohner sprechen auch Spanisch. Feste wie das Gibraltar Music Festival oder der Nationalfeiertag am 10. September sind kulturelle Highlights. Aufgrund der britischen Zugehörigkeit wird die Monarchie stark gefeiert, und britische Traditionen, wie Afternoon Tea, sind ebenfalls verbreitet.
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Währung:
In Gibraltar wird der Gibraltar-Pfund (GIP) verwendet, der an den Britischen Pfund Sterling (GBP) gekoppelt ist. Britisches Pfund wird ebenfalls akzeptiert.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem:
Gibraltar bietet ein umfassendes Gesundheitssystem, das stark an das britische National Health Service (NHS) angelehnt ist. Die Gesundheitsversorgung ist für Einwohner, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, kostenlos. Es gibt auch ein Sozialversicherungssystem, das Renten, Arbeitslosenunterstützung und andere Sozialleistungen abdeckt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem.
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Kosten für den Arbeitgeber:
Arbeitgeber müssen in Gibraltar Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die etwa 20 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers ausmachen, wobei es Obergrenzen gibt. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere soziale Leistungen ab.
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Gehalt und Boni in Gibraltar:
Das durchschnittliche Jahresgehalt in Gibraltar variiert je nach Branche, liegt jedoch im Bereich von 25.000 bis 40.000 Pfund pro Jahr. Boni sind in einigen Sektoren, insbesondere im Finanzwesen und Online-Gaming, üblich und basieren oft auf Leistung oder Jahresergebnissen.
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Gehaltsabrechnung:
Die Gehaltsabrechnung in Gibraltar muss gesetzlich alle Abzüge (Steuern, Sozialversicherung) und den Nettolohn deutlich angeben. Die Einkommenssteuer wird auf progressive Weise erhoben, mit Sätzen von etwa 10 % bis 25 %, abhängig von der Höhe des Einkommens.
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Gesetzliche Feiertage:
Gibraltar hat etwa 12 gesetzliche Feiertage im Jahr, darunter:
- Neujahr (1. Januar)
- Commonwealth Day (2. Montag im März)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Nationalfeiertag (10. September)
- Weihnachten (25. Dezember)
- Boxing Day (26. Dezember)
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Arbeitszeiten:
Die Standardarbeitszeit beträgt in Gibraltar 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage. Überstunden sind möglich und werden meist mit einem Aufschlag von 50 % auf den normalen Stundenlohn vergütet.
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Urlaub:
Arbeitnehmer haben in Gibraltar Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen. In einigen Unternehmen, insbesondere im Finanz- und Gaming-Sektor, können die Urlaubstage je nach Arbeitsvertrag höher sein.
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Arbeitsunfähigkeit:
Bei Krankheit muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber sofort informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Die Sozialversicherung zahlt nach einer bestimmten Zeit einen Teil des Lohnausfalls, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig ist.
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Kündigung/Abfindung:
Kündigungen müssen in Gibraltar schriftlich erfolgen, und die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre beschäftigt sind, Anspruch auf Abfindungen im Fall von unrechtmäßigen oder ungerechtfertigten Kündigungen. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Bedingungen des Arbeitsvertrags ab. Die Kündigungsfrist kann zwischen einer Woche und drei Monaten betragen.
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