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  1. Einwohner

Marokko hat etwa 37 Millionen Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig, bestehend hauptsächlich aus Arabern und Berbern. Ein Großteil der Bevölkerung lebt in städtischen Gebieten, darunter Casablanca, Rabat und Marrakesch.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Marokko ist Rabat. Sie ist das politische und administrative Zentrum des Landes, während Casablanca die größte Stadt und das wirtschaftliche Zentrum Marokkos ist.

  1. Wirtschaftskraft

Marokko hat eine diversifizierte Wirtschaft, die auf Landwirtschaft, Bergbau, Industrie, Tourismus und Dienstleistungen basiert. Phosphatabbau ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, und Marokko ist einer der weltweit führenden Exporteure. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf beträgt etwa 3.500 USD (Stand 2023). Marokko ist eines der stabileren und entwickelten Länder in Nordafrika, obwohl es noch Herausforderungen wie Arbeitslosigkeit und soziale Ungleichheiten gibt.

  1. Kultur

Die Kultur Marokkos ist eine Mischung aus arabischen, berberischen, europäischen und afrikanischen Einflüssen. Die traditionelle Musik (z.B. Gnawa, Andalusi und Rai), Handwerkskunst, Architektur (z.B. Moscheen und Paläste) und Küche (z.B. Couscous, Tajine und Minztee) sind bedeutende kulturelle Aspekte. Marokko ist bekannt für seine historischen Städte wie Fès, Marrakesch und Meknès.

  1. Währung

Die offizielle Währung von Marokko ist der Marokkanische Dirham (MAD).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Marokko verfügt über ein staatliches Sozialversicherungssystem, das Renten-, Kranken-, Invaliditäts- und Arbeitsunfallversicherungen umfasst. Die staatliche Krankenversicherung (AMO) deckt grundlegende Gesundheitsdienste ab, und es gibt eine zunehmende Zahl privater Versicherungen, die oft von größeren Unternehmen angeboten werden.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Marokko müssen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von etwa 26 % des Bruttolohns zahlen, die die Kranken-, Renten- und Arbeitsunfallversicherungen abdecken. Zusätzliche Kosten können durch freiwillige Leistungen wie Transport- oder Essenszuschüsse entstehen.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Marokko variieren stark nach Branche, Qualifikation und Erfahrung. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt etwa 3.100 MAD pro Monat für den Industrie-, Handels- und Dienstleistungssektor (Stand 2023). Boni sind üblich und können leistungsabhängig oder auf Festzeiten wie das Jahresende beschränkt sein.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Marokko umfasst das Grundgehalt, mögliche Zulagen, Boni sowie gesetzliche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Marokko hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag der Unabhängigkeit (18. November)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Thronfest (30. Juli)
  • Verschiedene religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr, Eid al-Adha, Maulid an-Nabi (Geburtstag des Propheten) und der Islamische Neujahrstag.
  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit in Marokko beträgt 44 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf oder sechs Arbeitstage. Die Arbeitszeiten können je nach Branche variieren, wobei die meisten Büros von Montag bis Freitag oder Samstag arbeiten.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 18 Tage bezahlten Jahresurlaub, der sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit erhöhen kann. Es gibt zusätzliche Urlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder familiäre Verpflichtungen.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, der durch die Sozialversicherung oder den Arbeitgeber abgedeckt wird. Die genaue Regelung hängt vom Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen in Marokko variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen. Abfindungen sind häufig vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßiger Kündigung oder Massenentlassungen. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt.

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