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Überblick über Polen

Polen liegt direkt neben Deutschland in der Mitte Europas. Es ist das neuntgrößte Land in Europa mit ca. 800 km Meeresküste und einigen Gebirgszügen. Die Hauptstadt ist Warschau und Polen hat eine Bevölkerung von 37,97 Millionen. Polen war das erste Land, das 1989 nach der kommunistischen Herrschaft wieder eine Demokratie errichtete. Die offizielle Sprache ist Polnisch und hat aufgrund ihrer 7 Fälle eine sehr komplexe Grammatik. Polen ist seit Mai 2004 Teil der Europäischen Union, aber seine Währung ist der polnische Zloty.

Die Polen sind pünktlich und das wird auch von Besuchern erwartet. Erste Treffen finden statt, um zu sehen, ob Sie vertrauenswürdig sind und es wert sind, mit Ihnen Geschäfte zu machen. Polen sind geradeheraus, versuchen aber trotzdem, diplomatisch zu antworten. Etwas Smalltalk und Kennenlernen ist zu Beginn eines Treffens üblich. Geschäfte werden langsam abgewickelt, seien Sie also geduldig. Polen zeigen gerne ihre Englischkenntnisse, aber Geschäftsdokumente sollten in beiden Sprachen verfasst sein, um sicherzustellen, dass alles gründlich verstanden wird.

Währung Polen

  • Złoty

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Polen

Polen hat ein gemischtes Gesundheitssystem, das aus einem öffentlichen und einem privaten System besteht. Jeder muss in Polen per Gesetz Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Der Nationale Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia genannt) liefert Gesundheitsversorgung für alle Bürger Polens, die versichert sind. Wenn man für einen Arbeitgeber arbeitet, ist man automatisch über diesen versichert. Die Beiträge sind obligatorisch in Höhe von etwa 9 % der Einkommensbasis.

Die private Gesundheitsversorgung ist in Polen weit verbreitet.

Kosten für den Arbeitgeber Polen

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Polen einzustellen, betragen 22,14% zusätzlich zum Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Polen

In Polen werden die Mitarbeiter monatlich bezahlt.

Provisionen, Anreize und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Gesetzliche Feiertage in Polen

In Polen gibt es 9 gesetzliche Feiertage.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 6. Januar – Dreikönigstag
  • Sonntag im Frühling – Ostersonntag
  • Montag nach Ostern – Ostermontag
  • 1. Mai – Maifeiertag
  • 3. Mai – Tag der Verfassung
  • 7. Sonntag nach Ostern – Pfingsten
  • 9. Donnerstag nach Ostern – Fronleichnam
  • 15. August – Mariä Himmelfahrt
  • 1. November – Allerheiligen
  • 11. November – Unabhängigkeitstag
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtstag

Arbeitszeiten in Polen

Die regulären Arbeitszeiten in Polen sind von 9 Uhr morgens bis 17:30 Uhr abends.

Eine Arbeitswoche hat eine Länge von 40 Stunden. Eine Arbeitswoche darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Überstunden dürfen 150 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Überstunden werden mit 150% für reguläre Überstunden bezahlt. Anstatt die Überstunden zu bezahlen, kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern im Gegenzug auch Freizeit gewähren.

Urlaub in Polen

In Polen hat man Anspruch auf 20 Tage Urlaub (4 Wochen), wenn man weniger als 10 Jahre beschäftigt ist. Wenn man länger als 10 Jahre beschäftigt ist, erhält man 26 Tage.

Arbeitsunfähigkeit in Polen

Wenn man in Polen krank wird, erhält man vom ersten Tag an Krankengeld. Pflichtversicherte Personen erwerben das Recht auf diese Leistungen 30 Tage nach Erhalt der Versicherung (die sogenannte Wartezeit). Ein zugelassener Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Der Arbeitnehmer muss diese Bescheinigung dann spätestens 7 Tage nach Erhalt bei seinem Arbeitgeber abgeben. Bei Nichtabgabe der Bescheinigung wird das Krankengeld ab dem 8. Tag um 25 % gekürzt.

Das Krankengeld wird vom Arbeitgeber für die ersten 33 Tage der Krankheit gezahlt. Nach diesem Zeitraum wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt. Das Krankengeld wird für den gesamten Zeitraum gezahlt, in dem man arbeitsunfähig ist, jedoch nicht länger als 182 Tage.

Bei einem Unfall oder einer Krankheit, die nichts mit der Arbeit zu tun hat, erhält man 80 % des Lohns. Wenn der Unfall oder die Krankheit auf dem Weg zur oder bei der Arbeit auftrat, erhält man 100 % des Lohns.

Kündigung/Abfindung in Polen

Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in Polen gibt es 3 Möglichkeiten: die einvernehmliche Kündigung, die fristgerechte Kündigung und die fristlose Kündigung.

Die einvernehmliche Beendigung kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Bei der Kündigung mit Kündigungsfrist müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Beträgt die Betriebszugehörigkeit weniger als 6 Monate, hat man eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ist der Mitarbeiter zwischen 6 Monaten und 3 Jahren im Unternehmen, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Ist ein Mitarbeiter länger als 3 Jahre im Unternehmen, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Es gibt keine gesetzlichen Abfindungen, es sei denn, das Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter und diese werden im Rahmen einer Massenentlassung entlassen.

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