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Einwohner:
Nordmazedonien hat eine Bevölkerung von etwa 2 Millionen Menschen. Die Mehrheit der Bevölkerung besteht aus ethnischen Mazedoniern (ca. 64 %), gefolgt von Albanern (ca. 25 %), und kleineren Minderheiten wie Roma, Serben und Türken.
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Hauptstadt:
Die Hauptstadt von Nordmazedonien ist Skopje, die auch das wirtschaftliche, kulturelle und politische Zentrum des Landes ist. Skopje hat etwa 500.000 Einwohner.
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Wirtschaftskraft:
Nordmazedonien ist eine aufstrebende Wirtschaft mit einem BIP von etwa 15 Milliarden US-Dollar (2023). Die Wirtschaft stützt sich hauptsächlich auf den Dienstleistungssektor, Industrie (insbesondere Textil-, Automobilzulieferer- und Lebensmittelverarbeitung) sowie Landwirtschaft. Trotz wirtschaftlicher Fortschritte kämpft das Land mit einer relativ hohen Arbeitslosigkeit (etwa 15 %). Die Außenbeziehungen zur EU und zu den Nachbarländern tragen zur wirtschaftlichen Stabilität bei.
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Kultur:
Nordmazedonien hat eine vielfältige und reiche Kultur, die von mazedonischen, albanischen, osmanischen und slawischen Einflüssen geprägt ist. Die Landessprache ist Mazedonisch, und auch Albanisch ist offiziell anerkannt. Die Mehrheit der Bevölkerung ist orthodox (Mazedonische Orthodoxe Kirche), während die albanische Minderheit überwiegend muslimisch ist. Traditionelle Musik, Folklore, Tänze und nationale Feste spielen eine große Rolle. Berühmte kulturelle Veranstaltungen sind das Ohrid Summer Festival und das Skopje Jazz Festival.
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Währung:
Die offizielle Währung Nordmazedoniens ist der Mazedonische Denar (MKD).
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem:
Nordmazedonien hat ein staatliches Krankenversicherungssystem, das durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Alle Bürger haben Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten. Das Sozialversicherungssystem umfasst auch Renten, Arbeitslosenunterstützung, Mutterschaftsgeld und Invaliditätsleistungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten jeweils Beiträge zum Sozialsystem.
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Kosten für den Arbeitgeber:
Die Kosten für den Arbeitgeber beinhalten Sozialversicherungsbeiträge, die etwa 28 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers ausmachen. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Renten und andere Sozialleistungen ab. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber eine Lohnsteuer und andere kleinere Abgaben.
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Gehalt und Boni in Frankreich (nicht spezifisch für Nordmazedonien):
Da der Punkt «Gehalt und Boni Frankreich» sich auf Frankreich bezieht, bezieht sich dies nicht auf Nordmazedonien. In Frankreich variiert das Durchschnittsgehalt je nach Branche, und Boni sind in vielen Sektoren üblich, insbesondere im Bankwesen, in der Industrie und in hochbezahlten Berufen.
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Gehaltsabrechnung:
In der Gehaltsabrechnung müssen in Nordmazedonien alle Details der Bruttolöhne sowie die Abzüge für Sozialversicherung, Krankenversicherung und Einkommenssteuer (progressiv, etwa 10 %) angegeben werden. Arbeitgeber müssen regelmäßig Lohnabrechnungen an ihre Mitarbeiter ausgeben.
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Gesetzliche Feiertage:
Nordmazedonien hat 11 gesetzliche Feiertage, darunter:
- Neujahr (1. Januar)
- Osterfeiertage (variabel)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Tag der Republik (2. August)
- Unabhängigkeitstag (8. September)
- Tag des Sieges (11. Oktober)
- Weihnachten (7. Januar für orthodoxe Christen)
Es gibt auch spezifische Feiertage für religiöse oder ethnische Gruppen, die je nach Region variieren können.
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Arbeitszeiten:
Die regulären Arbeitszeiten in Nordmazedonien betragen 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Tage (Montag bis Freitag). Überstunden sind gesetzlich geregelt und dürfen die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten, es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor. Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 35 % vergütet werden.
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Urlaub:
Arbeitnehmer in Nordmazedonien haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es gibt zusätzliche Urlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes.
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Arbeitsunfähigkeit:
Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, das in den ersten 30 Tagen vom Arbeitgeber gezahlt wird, danach übernimmt die Sozialversicherung. Die Höhe des Krankengeldes beträgt etwa 70 % bis 90 % des regulären Gehalts, abhängig von der Art der Krankheit und der Dauer der Beschäftigung.
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Kündigung/Abfindung:
Die Kündigungsfristen variieren in Nordmazedonien je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Vertragsart. Die Mindestkündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden, haben Anspruch auf Abfindung, deren Höhe von der Betriebszugehörigkeit abhängt. Zudem gibt es Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmern, die während der Elternzeit oder bei Krankheit gekündigt werden.
Insgesamt bietet Nordmazedonien ein stabiles Arbeitsumfeld mit klaren arbeitsrechtlichen Regelungen, jedoch ist die Wirtschaft noch im Aufbau, was sich auf Löhne und Lebensqualität auswirkt.