HRsolution » LÄNDER » Liechtenstein
  1. Einwohner:

Liechtenstein hat etwa 39.000 Einwohner (Stand 2023). Es ist eines der kleinsten Länder Europas, und die Bevölkerung besteht hauptsächlich aus Liechtensteinern, mit einem großen Anteil an Ausländern, hauptsächlich aus der Schweiz, Österreich und Deutschland.

  1. Hauptstadt:

Die Hauptstadt von Liechtenstein ist Vaduz. Vaduz ist das politische und kulturelle Zentrum des Landes, obwohl es nicht die größte Stadt ist – das ist Schaan.

  1. Wirtschaftskraft:

Liechtenstein hat eine der höchsten Pro-Kopf-Wirtschaftsleistungen weltweit. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf ist extrem hoch, da das Land ein bedeutendes Finanzzentrum ist. Die wichtigsten Wirtschaftssektoren sind Finanzdienstleistungen, Maschinenbau, Präzisionstechnik und die verarbeitende Industrie. Liechtenstein hat eine niedrige Arbeitslosenquote und ist stark mit der Schweizer Wirtschaft vernetzt. Das Land hat zudem eine sehr stabile Wirtschaft und ein günstiges Steuerumfeld, was viele internationale Unternehmen anzieht.

  1. Kultur:

Die Kultur Liechtensteins ist stark von der alpenländischen Tradition geprägt und weist viele Gemeinsamkeiten mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich auf. Deutsche Sprache, alpenländische Bräuche, Volksmusik und der katholische Glaube spielen eine wichtige Rolle. Es gibt zahlreiche kulturelle Veranstaltungen, wie die „Vaduz Classic“ (ein Klassikfestival) oder die „Liechtensteinische Kunstgesellschaft“. Auch die Nähe zur Schweiz beeinflusst viele kulturelle Aspekte.

  1. Währung:

Die offizielle Währung in Liechtenstein ist der Schweizer Franken (CHF). Dies liegt an der engen wirtschaftlichen und politischen Verbindung zur Schweiz.

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem:

Liechtenstein verfügt über ein sehr gut ausgebautes Sozialversicherungssystem, das Pflichtversicherungen für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung umfasst. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen Beiträge leisten. Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner und Arbeitnehmer obligatorisch. Es gibt verschiedene Versicherungsanbieter, aber die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rentenversicherung ist ebenfalls verpflichtend und deckt Altersvorsorge, Invalidität und Hinterbliebenenrente ab.

  1. Kosten für den Arbeitgeber:

Arbeitgeber in Liechtenstein müssen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer leisten. Diese umfassen etwa 7,5 % des Bruttogehalts für die Rentenversicherung (AHV/IV/FAK), 0,5 % für die Arbeitslosenversicherung und zusätzlich Beiträge zur Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen in der Regel etwa 12 % bis 15 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

  1. Gehalt und Boni in Liechtenstein:

Die Gehälter in Liechtenstein gehören zu den höchsten in Europa, besonders im Finanzsektor und in der Industrie. Das durchschnittliche Monatsgehalt liegt bei etwa 6.000 bis 7.000 CHF. Boni sind vor allem im Finanzsektor verbreitet und richten sich oft nach der Unternehmensleistung oder individuellen Zielerreichungen.

  1. Gehaltsabrechnung:

Die Gehaltsabrechnung in Liechtenstein muss die gesetzlichen Abzüge für Sozialversicherung (AHV, IV, ALV), Krankenkasse und Pensionskasse deutlich ausweisen. Die Einkommenssteuer ist relativ niedrig, da Liechtenstein für seine vorteilhaften Steuergesetze bekannt ist. Die Steuerprogression ist moderat, und die meisten Arbeitnehmer zahlen vergleichsweise wenig direkte Steuern.

  1. Gesetzliche Feiertage:

In Liechtenstein gibt es 12 gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Berchtoldstag (2. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Maria Himmelfahrt (15. August)
  • Staatsfeiertag (15. August)
  • Weihnachten (25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember)
  1. Arbeitszeiten:

Die Standardarbeitszeit in Liechtenstein beträgt in der Regel 40 bis 42 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage. Überstunden müssen extra vergütet oder durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden. Es gibt spezielle Regelungen für Überstundenvergütung, oft mit einem Zuschlag von 25 %.

  1. Urlaub:

Arbeitnehmer in Liechtenstein haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Für ältere Arbeitnehmer (über 50 Jahre) oder junge Arbeitnehmer (unter 20 Jahre) kann der Urlaubsanspruch höher sein. Zusätzlich gibt es bezahlte Freistellungen an gesetzlichen Feiertagen.

  1. Arbeitsunfähigkeit:

Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber sofort informieren und ein ärztliches Attest vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Regel übernimmt die Krankentaggeldversicherung nach einer gewissen Zeit einen Teil der Lohnzahlung.

  1. Kündigung/Abfindung:

Die Kündigungsfristen in Liechtenstein richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und sind gesetzlich geregelt. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 1 Monat, kann jedoch je nach Dauer der Beschäftigung auf bis zu 3 Monate steigen. Eine Abfindung wird im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung gezahlt. Arbeitnehmer, die langjährig im Unternehmen tätig sind, können Anspruch auf eine Abfindung haben, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen.

Insgesamt bietet Liechtenstein aufgrund seiner stabilen Wirtschaft, des hohen Lebensstandards und der geringen Steuerlast attraktive Arbeitsbedingungen.

Unser internationaler Service:

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!