-
Einwohner
Eritrea hat etwa 6 Millionen Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig, mit den Tigrinya und Tigre als den größten Gruppen. Die Bevölkerung ist jung und lebt hauptsächlich in ländlichen Gebieten.
-
Hauptstadt
Die Hauptstadt von Eritrea ist Asmara. Asmara ist bekannt für ihre gut erhaltene Kolonialarchitektur und ist das wirtschaftliche, kulturelle und politische Zentrum des Landes.
-
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft Eritreas basiert hauptsächlich auf Landwirtschaft, Fischerei und Bergbau, insbesondere Gold, Kupfer und Zink. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf liegt bei etwa 600 USD (Stand 2023). Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch internationale Sanktionen, geringe Investitionen und staatliche Kontrolle über die Wirtschaft stark eingeschränkt.
-
Kultur
Eritrea hat eine reiche kulturelle Geschichte, die von verschiedenen ethnischen Gruppen und Religionen geprägt ist. Die Tigrinya, Tigre und andere Gruppen bewahren ihre traditionellen Tänze, Musik und Feste. Eritrea ist bekannt für seine Kaffeezeremonien und die vielseitige Küche, die oft auf Fladenbrot (Injera) und scharfen Eintöpfen basiert.
-
Währung
Die offizielle Währung Eritreas ist der Eritreische Nakfa (ERN).
-
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Eritrea verfügt über ein rudimentäres Sozialversicherungssystem, das jedoch nur begrenzte Leistungen bietet. Die Gesundheitsversorgung wird größtenteils vom Staat organisiert, ist aber häufig unzureichend, insbesondere in ländlichen Gebieten. Private Versicherungen sind kaum vorhanden, und viele Menschen haben Schwierigkeiten, Zugang zu adäquaten Gesundheitsdiensten zu bekommen.
-
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Eritrea müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten, die einen geringen Prozentsatz des Bruttolohns ausmachen. Die genaue Höhe variiert, und zusätzliche Arbeitgeberkosten entstehen oft durch freiwillige Leistungen wie Transport- oder Essenszulagen.
-
Gehalt und Boni
Die Gehälter in Eritrea sind im Vergleich zu internationalen Standards sehr niedrig. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, und Boni sind selten und werden in der Regel nur in größeren Unternehmen oder durch spezielle Vereinbarungen gewährt.
-
Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung in Eritrea umfasst das Grundgehalt, eventuelle Zulagen und Boni sowie gesetzliche Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
-
Gesetzliche Feiertage
Eritrea hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Befreiung (24. Mai)
- Martyr’s Day (20. Juni)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Verschiedene religiöse Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
-
Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitszeit in Eritrea beträgt 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf oder sechs Arbeitstage. Die Arbeitszeiten können je nach Branche variieren, wobei in den meisten Fällen samstags ein halber Arbeitstag ist.
-
Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 14 Tage bezahlten Jahresurlaub, der sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöhen kann. Es gibt zusätzliche Urlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder familiäre Verpflichtungen.
-
Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, jedoch sind die genauen Regelungen abhängig von den Arbeitsverträgen und den eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen.
-
Kündigung/Abfindung
Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen in Eritrea sind stark von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen abhängig. Abfindungen sind in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen individuell ausgehandelt werden.