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  1. Einwohner

Sambia hat etwa 19,5 Millionen Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig mit mehr als 70 verschiedenen ethnischen Gruppen, wobei die Bemba, Tonga, Chewa und Lozi zu den größten gehören.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Sambia ist Lusaka. Sie ist das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes und eine der am schnellsten wachsenden Städte im südlichen Afrika.

  1. Wirtschaftskraft

Sambias Wirtschaft basiert stark auf dem Bergbau, insbesondere Kupfer, das Hauptexportgut des Landes. Weitere wichtige Wirtschaftszweige sind die Landwirtschaft und der Tourismus, wobei die Victoriafälle eine der bekanntesten Touristenattraktionen sind. Trotz der reichen Bodenschätze hat das Land mit wirtschaftlichen Herausforderungen wie hoher Arbeitslosigkeit, schwacher Infrastruktur und Schulden zu kämpfen.

  1. Kultur

Die Kultur Sambias ist durch eine Vielfalt von Traditionen, Sprachen und ethnischen Bräuchen geprägt. Traditionelle Musik, Tänze und Kunsthandwerk spielen eine zentrale Rolle. Die sambische Küche ist einfach, basiert hauptsächlich auf Mais und wird durch regionale Zutaten wie Fisch und Gemüse ergänzt. Sambier sind bekannt für ihre Gastfreundschaft und ihren Stolz auf ihre kulturellen Traditionen.

  1. Währung

Die offizielle Währung von Sambia ist der Sambische Kwacha (ZMW).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Sambia hat kein umfassendes staatliches Krankenversicherungssystem. Die Gesundheitsversorgung wird hauptsächlich durch private Versicherungen, Arbeitgeber und internationale Hilfsorganisationen gedeckt. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist oft unzureichend, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Das Sozialversicherungssystem wird hauptsächlich durch die „National Pension Scheme Authority“ (NAPSA) verwaltet, die Beiträge zur Rentenversicherung sammelt. Andere Formen der sozialen Sicherheit, wie Arbeitslosenversicherung oder umfassende Arbeitsunfallversicherung, sind begrenzt.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Sambia sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge an die NAPSA zu leisten, die 10% des monatlichen Gehalts betragen (jeweils 5% vom Arbeitgeber und 5% vom Arbeitnehmer). Zusätzlich müssen Arbeitgeber oft private Krankenversicherungen oder andere Leistungen für ihre Mitarbeiter anbieten, was zusätzliche Kosten verursacht.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Sambia variieren stark je nach Branche und Qualifikation. Es gibt einen Mindestlohn, der jedoch oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber in vielen Unternehmen als Anreiz für gute Leistung angeboten.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Sambia muss die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Lohnabrechnungen sind in der Regel einfach, da es weniger obligatorische Abzüge gibt als in vielen europäischen Ländern.

  1. Gesetzliche Feiertage

Zu den gesetzlichen Feiertagen in Sambia gehören Neujahr (1. Januar), Internationaler Frauentag (8. März), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Unabhängigkeitstag (24. Oktober), Weihnachten (25. Dezember) und weitere nationale Feiertage.

  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 bis 48 Stunden pro Woche, abhängig von der Branche. Überstunden müssen zusätzlich vergütet werden, und es gibt gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeiten und Pausen definieren.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben in Sambia Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Urlaubstage müssen im Voraus beantragt und genehmigt werden.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Im Falle von Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Die Zahlung von Krankengeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und hängt oft von den individuellen Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträgen ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht in Sambia schreibt klare Regeln für Kündigungen vor, darunter Mitteilungspflichten und Kündigungsfristen, die je nach Art des Arbeitsvertrages variieren. Abfindungen sind nicht immer vorgeschrieben, können aber vertraglich oder durch Tarifverträge geregelt sein.

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