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Einwohner

Usbekistan hat etwa 35 Millionen Einwohner (Stand 2023) und ist damit das bevölkerungsreichste Land in Zentralasien. Die Mehrheit der Bevölkerung sind Usbeken, die etwa 80 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Es gibt auch bedeutende Minderheiten wie Russen, Tadschiken, Kasachen und Karakalpaken. Usbekistan ist ein überwiegend junges Land, mit etwa einem Drittel der Bevölkerung unter 14 Jahren.

Hauptstadt

Die Hauptstadt von Usbekistan ist Taschkent, die größte Stadt des Landes und das wirtschaftliche sowie kulturelle Zentrum. Taschkent ist eine moderne Metropole mit bedeutenden kulturellen Einrichtungen, Universitäten und einer wichtigen Rolle als regionaler Verkehrsknotenpunkt.

Wirtschaftskraft

Usbekistans Wirtschaft ist eine der dynamischsten in Zentralasien, gestützt auf bedeutende Ressourcen wie Baumwolle, Gold, Erdgas und Uran. Seit der Unabhängigkeit hat das Land tiefgreifende wirtschaftliche Reformen eingeleitet, um sich von einer stark staatlich kontrollierten Wirtschaft zu einer marktorientierten Wirtschaft zu entwickeln. Der Agrarsektor spielt nach wie vor eine große Rolle, aber auch die Industrie- und Dienstleistungssektoren wachsen, insbesondere in Bereichen wie Textilproduktion, Automobilbau und IT-Dienstleistungen.

Kultur

Usbekistan hat eine reiche Kultur, die von der alten Seidenstraße, islamischen Traditionen und persischen Einflüssen geprägt ist. Das Land ist für seine historische Architektur in Städten wie Samarkand, Buchara und Chiwa bekannt. Der Islam, insbesondere der sunnitische Islam, ist die dominierende Religion. Usbekisch ist die Amtssprache, aber auch Russisch wird weit verbreitet gesprochen, insbesondere in städtischen Gebieten und in der Verwaltung. Feste wie Nowruz (das persische Neujahrsfest) und religiöse Feiertage sind wichtige Bestandteile des kulturellen Lebens.

Währung

Die offizielle Währung von Usbekistan ist der Usbekische Som (UZS). Der Wechselkurs des Som ist in den letzten Jahren relativ stabil geblieben, obwohl die Regierung wirtschaftliche Reformen durchführt, um die Devisenmärkte zu liberalisieren. Ein Som ist in 100 Tiyin unterteilt, obwohl Tiyin-Münzen heute selten im Umlauf sind.

Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Usbekistan verfügt über ein staatlich geführtes Gesundheitssystem, das den Bürgern grundlegende medizinische Versorgung bietet. Die Qualität der Gesundheitsdienste variiert stark, besonders in ländlichen Gebieten. Ein formelles Krankenversicherungssystem ist in Usbekistan noch im Aufbau. Der Sozialversicherungsfonds des Landes deckt Renten, Arbeitslosenunterstützung und Invaliditätsleistungen ab. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern geleistet.

Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Usbekistan sind verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, die etwa 12 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers betragen. Diese Beiträge decken unter anderem Renten- und Invaliditätsleistungen ab. Zusätzlich sind Arbeitgeber für die Zahlung von Lohnsteuern und gegebenenfalls für freiwillige Krankenversicherungen verantwortlich, insbesondere in größeren oder internationalen Unternehmen.

Gehalt und Boni

Der gesetzliche Mindestlohn in Usbekistan liegt bei etwa 920.000 UZS pro Monat (Stand 2023), was etwa 80 USD entspricht. Die tatsächlichen Gehälter variieren stark nach Branche, Region und Qualifikation. Jahresendboni oder «13. Monatsgehälter» sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen großen oder internationalen Unternehmen üblich.

Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung erfolgt in Usbekistan in der Regel monatlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gehaltsabrechnungen auszustellen, die detailliert das Gehalt, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie eventuelle Überstunden und Boni aufzeigen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständigen Behörden abgeführt.

Gesetzliche Feiertage

Usbekistan hat mehrere nationale und religiöse Feiertage. Zu den wichtigsten Feiertagen gehören:

  • Nowruz (21. März, das persische Neujahrsfest)
  • Unabhängigkeitstag (1. September)
  • Tag der Verfassung (8. Dezember)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan, variabel)
  • Eid al-Adha (Opferfest, variabel)

An diesen Tagen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte freie Tage oder eine zusätzliche Vergütung, wenn sie arbeiten müssen.

Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit in Usbekistan beträgt 40 Stunden pro Woche, verteilt auf 5 Arbeitstage. Überstunden sind erlaubt, müssen jedoch mit einem Aufschlag von 1,5-fachem Lohn vergütet werden. Es gibt spezielle Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer und schwangere Frauen, die reduziertere Arbeitszeiten oder andere Schutzmaßnahmen erhalten.

Urlaub

Arbeitnehmer in Usbekistan haben Anspruch auf mindestens 15 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Dieser Urlaubsanspruch kann je nach Beschäftigungsdauer oder Arbeitsvertrag verlängert werden. Darüber hinaus gibt es Mutterschaftsurlaub, der 126 Tage umfasst (70 Tage vor der Geburt und 56 Tage nach der Geburt), sowie zusätzlichen Urlaub für besondere Anlässe.

Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Usbekistan Anspruch auf Krankengeld, das durch den staatlichen Sozialversicherungsfonds gedeckt wird. Der Betrag des Krankengeldes hängt von der Dauer der Beschäftigung und den geleisteten Beiträgen ab. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um Anspruch auf Krankheitsurlaub zu haben.

Kündigung/Abfindung

Kündigungen in Usbekistan müssen den Vorschriften des Arbeitsgesetzes entsprechen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen bis einen Monat, abhängig von der Dauer der Beschäftigung und dem Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Abfindung, insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen oder Entlassungen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens. Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und beträgt oft ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

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