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  1. Einwohner

Mauretanien hat etwa 4,8 Millionen Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist ethnisch vielfältig und besteht hauptsächlich aus Arabern (Mauren), Berbern und schwarzafrikanischen Volksgruppen wie den Wolof, Soninke und Halpulaaren. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt in städtischen Gebieten und entlang des Senegal-Flusses im Süden.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Mauretanien ist Nouakchott. Sie ist das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes und eine der größten Städte in der Sahara-Region.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft Mauretaniens basiert hauptsächlich auf Rohstoffen wie Eisen, Gold und Kupfer sowie auf der Fischerei. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf beträgt etwa 1.500 USD (Stand 2023). Die Landwirtschaft und Viehzucht sind ebenfalls bedeutende Wirtschaftszweige. Mauretanien hat eine hohe Arbeitslosigkeit und ist stark von internationaler Hilfe abhängig, während Korruption und schlechte Infrastruktur das Wirtschaftswachstum behindern.

  1. Kultur

Die Kultur Mauretaniens ist stark von islamischen, arabischen und afrikanischen Einflüssen geprägt. Die Gesellschaft ist traditionell und stark von der nomadischen Lebensweise und der Wüste beeinflusst. Musik, Poesie und traditionelle Kleidung, wie das „Daraa“ (ein weites Gewand) und der „Melfa“ (Frauenkleid), sind wichtige kulturelle Ausdrucksformen. Das islamische Erbe spielt eine zentrale Rolle im täglichen Leben.

  1. Währung

Die offizielle Währung von Mauretanien ist der Mauretanische Ouguiya (MRU).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Mauretanien verfügt über ein begrenztes Sozialversicherungssystem, das hauptsächlich Renten-, Arbeitsunfall- und Krankenversicherungen abdeckt. Die Gesundheitsversorgung ist überwiegend staatlich organisiert, jedoch oft unzureichend und schlecht ausgestattet, insbesondere in ländlichen Gebieten. Private Gesundheitsdienste sind vorhanden, aber für die Mehrheit der Bevölkerung schwer zugänglich.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Mauretanien müssen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von etwa 15 % des Bruttolohns zahlen, die Renten-, Arbeitsunfall- und Krankenversicherungen abdecken. Zusätzliche Kosten können durch freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Transport- oder Verpflegungszuschüsse entstehen.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Mauretanien sind im Vergleich zu internationalen Standards sehr niedrig. Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn, der etwa 3.000 MRU pro Monat beträgt (Stand 2023). Boni und andere zusätzliche Vergütungen sind in der Regel leistungsabhängig und oft auf größere Unternehmen beschränkt.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Mauretanien umfasst das Grundgehalt, mögliche Zulagen, Boni sowie gesetzliche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Mauretanien hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Unabhängigkeitstag (28. November)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Verschiedene religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr, Eid al-Adha und Maulid an-Nabi (Geburtstag des Propheten).
  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit in Mauretanien beträgt 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf oder sechs Arbeitstage. In der Regel wird von Sonntag bis Donnerstag gearbeitet, wobei der Freitag ein Ruhetag ist.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch kann sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder durch vertragliche Vereinbarungen erhöhen.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, der durch die Sozialversicherung oder den Arbeitgeber abgedeckt wird. Die genaue Dauer und Vergütung hängen vom Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen in Mauretanien variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen. Abfindungen sind häufig vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßiger Kündigung oder Massenentlassungen.

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