Einwohner
Der Libanon hat etwa 5,5 Millionen Einwohner (Stand 2023). Das Land ist ethnisch und religiös vielfältig, mit einer Bevölkerung, die sich aus Christen, Sunniten, Schiiten und Drusen zusammensetzt. Der Libanon hat zudem eine große Zahl syrischer und palästinensischer Flüchtlinge aufgenommen.
Hauptstadt
Die Hauptstadt des Libanon ist Beirut, das kulturelle, wirtschaftliche und politische Zentrum des Landes. Beirut ist bekannt für seine historischen Stätten, sein lebendiges Nachtleben und seine Bedeutung als regionaler Handels- und Finanzknotenpunkt.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft des Libanon ist historisch stark auf den Dienstleistungssektor ausgerichtet, insbesondere auf Finanzdienstleistungen, Tourismus und Handel. Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2019/2020 leidet das Land jedoch unter einer schweren Rezession, und die libanesische Lira hat stark an Wert verloren. Trotz der schwierigen Lage bleibt der Handel, vor allem durch die Nähe zu Europa und dem Nahen Osten, eine wichtige Einnahmequelle. Auch Überweisungen von im Ausland lebenden Libanesen sind eine bedeutende Stütze der Wirtschaft.
Kultur
Die libanesische Kultur ist eine der vielfältigsten im Nahen Osten. Sie vereint arabische, französische und osmanische Einflüsse. Der Libanon ist bekannt für seine Literatur, Musik, Küche und die Feste der verschiedenen religiösen Gruppen. Der Libanon ist auch ein Zentrum des Weinanbaus und ist berühmt für seine Gastfreundschaft. Religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr, Ostern und Weihnachten sowie nationale Feste wie der Unabhängigkeitstag spielen eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben.
Währung
Die offizielle Währung des Libanon ist die Libanesische Lira (LBP). Seit der Wirtschaftskrise hat der Lira-Kurs massiv an Wert verloren, und viele Geschäfte operieren auch in US-Dollar.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Der Libanon verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem, das jedoch unterfinanziert ist und stark von privaten Gesundheitsdiensten abhängig ist. Viele Arbeitnehmer sind auf private Krankenversicherungen angewiesen. Das staatliche Sozialversicherungssystem, die National Social Security Fund (NSSF), deckt Renten, Gesundheitsleistungen und Familienbeihilfen ab. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Beiträge in das System ein.
Kosten für den Arbeitgeber
Arbeitgeber in Libanon sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 23,5 % des Bruttogehalts ihrer Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem zu zahlen. Dazu gehören Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung sowie Familienzulagen. Arbeitgeber sind auch oft für die Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen wie private Krankenversicherungen und Transportkosten verantwortlich.
Gehalt und Boni
Die Gehälter im Libanon variieren stark je nach Branche und Region. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 675.000 LBP (Stand 2023), was jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise an Kaufkraft verloren hat. Boni sind üblich und werden oft am Jahresende oder zu religiösen Feiertagen wie Weihnachten oder Eid gezahlt. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch Inflationsanpassungen und Zulagen an.
Gehaltsabrechnung
Arbeitgeber sind verpflichtet, monatliche Gehaltsabrechnungen auszustellen, die das Grundgehalt, etwaige Boni, Zulagen und Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern detailliert auflisten. Die Gehaltsabrechnung muss transparent sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Gesetzliche Feiertage
Der Libanon hat eine Vielzahl von gesetzlichen Feiertagen, die sowohl religiöser als auch nationaler Natur sind. Zu den wichtigsten Feiertagen gehören:
- Neujahr (1. Januar)
- Ostern (orthodox und katholisch)
- Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
- Unabhängigkeitstag (22. November)
- Weihnachten (25. Dezember)
Die religiösen Feiertage variieren, da sie nach dem islamischen Mondkalender oder dem christlichen Kalender festgelegt werden.
Arbeitszeiten
Die Standardarbeitszeit im Libanon beträgt 48 Stunden pro Woche, verteilt auf sechs Tage mit einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. In einigen Branchen, wie dem öffentlichen Dienst oder internationalen Unternehmen, beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind erlaubt und müssen mit einem Zuschlag vergütet werden.
Urlaub
Arbeitnehmer im Libanon haben Anspruch auf mindestens 15 Tage bezahlten Jahresurlaub, der mit der Betriebszugehörigkeit steigen kann. Hinzu kommen gesetzliche Feiertage. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub in der Regel im Voraus mit dem Arbeitgeber abstimmen.
Arbeitsunfähigkeit
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Die NSSF übernimmt einen Teil der medizinischen Kosten, und der Arbeitgeber zahlt während des Krankheitsurlaubs weiterhin das Gehalt, abhängig von der Dauer der Erkrankung und den vertraglichen Regelungen.
Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht im Libanon sieht eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Bei unverschuldeter Kündigung haben Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr beschäftigt waren, Anspruch auf eine Abfindung. Diese beträgt in der Regel einen Monatslohn pro Dienstjahr, wobei die genaue Höhe je nach Betriebszugehörigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen variiert.
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