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Einwohner:
Die Slowakei hat etwa 5,4 Millionen Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerungsdichte ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern moderat. Die slowakische Bevölkerung ist ethnisch überwiegend slowakisch, mit Minderheiten wie Ungarn, Roma, Tschechen und anderen.
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Hauptstadt:
Die Hauptstadt der Slowakei ist Bratislava, eine Stadt mit etwa 450.000 Einwohnern. Sie liegt an der Donau, nahe den Grenzen zu Österreich und Ungarn.
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Wirtschaftskraft:
Die Slowakei hat eine moderne Marktwirtschaft mit einem starken Fokus auf die Automobil- und Elektronikindustrie. Große Automobilhersteller wie Volkswagen, Peugeot und Kia betreiben Werke im Land, was zur führenden Rolle des Automobilsektors beiträgt. Das BIP der Slowakei beträgt etwa 120 Milliarden USD (Stand 2023). Die Wirtschaft ist auch in anderen Bereichen wie Maschinenbau, Elektronik und Dienstleistungen stark. Die Slowakei ist Mitglied der Europäischen Union und des Euro-Währungsgebiets.
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Kultur:
Die slowakische Kultur ist tief in der slawischen Tradition verwurzelt und hat Einflüsse aus der ungarischen, österreichischen und tschechischen Kultur. Volkskunst, Musik und Tänze spielen eine wichtige Rolle im kulturellen Leben. Historische Burgen, Schlösser und traditionelle Festivals wie das «Cyril und Methodius»-Fest (5. Juli) und der «Tag der slowakischen Nationalkultur» sind bedeutende kulturelle Ereignisse.
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Währung:
Die offizielle Währung der Slowakei ist der Euro (EUR), seit das Land 2009 der Eurozone beigetreten ist.
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Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem:
Die Slowakei hat ein Pflichtversicherungssystem, das sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die soziale Sicherheit abdeckt. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung leisten. Das System bietet universellen Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und deckt Arbeitslosenversicherung, Renten und Arbeitsunfähigkeitsleistungen ab.
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Kosten für den Arbeitgeber:
Die Arbeitgeber in der Slowakei zahlen beträchtliche Sozialversicherungsbeiträge, die etwa 35 % des Bruttolohns eines Arbeitnehmers betragen. Diese Beiträge decken unter anderem Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Unfallversicherung ab. Arbeitnehmer zahlen zusätzlich rund 13 % ihres Gehalts als Beiträge zur Sozialversicherung.
- Gehalt und Boni Slowakei:
In der Slowakei werden Gehälter in Euro ausgezahlt, und Boni sind je nach Branche und Unternehmen üblich, insbesondere in der Automobil- und Finanzbranche. Boni sind oft leistungsabhängig und werden am Jahresende ausgezahlt.
- Gehaltsabrechnung:
Die Gehaltsabrechnung in der Slowakei umfasst das Bruttogehalt, Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sowie eventuelle zusätzliche Leistungen wie Boni oder Zuschläge. Die Einkommensteuer ist progressiv und liegt zwischen 19 % und 25 %.
- Gesetzliche Feiertage:
In der Slowakei gibt es insgesamt 15 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer in der Regel frei haben. Wichtige Feiertage sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Ostermontag (variiert)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Tag der Verfassung der Slowakischen Republik (1. September)
- Weihnachtsfeiertage (24.-26. Dezember)
Zusätzlich gibt es religiöse und nationale Feiertage.
- Arbeitszeiten:
Die Standardarbeitswoche in der Slowakei beträgt 40 Stunden, verteilt auf fünf Tage. Die Arbeitszeit pro Tag beträgt in der Regel 8 Stunden, wobei Überstunden durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen geregelt werden.
- Urlaub:
Arbeitnehmer haben in der Slowakei Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer, die über 33 Jahre alt sind, haben Anspruch auf mindestens 25 Tage. Der Urlaub kann nach Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden.
- Arbeitsunfähigkeit:
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zahlt der Arbeitgeber in den ersten 10 Tagen der Krankheit Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Sozialversicherung, und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld, das einen Prozentsatz seines Gehalts darstellt.
- Kündigung/Abfindung:
Das Arbeitsrecht der Slowakei sieht eine Kündigungsfrist vor, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Bei Arbeitnehmern, die mehr als zwei Jahre beschäftigt waren, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre beschäftigt waren, haben Anspruch auf eine Abfindung, die ebenfalls von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt.
Die Slowakei hat ein stabiles Wirtschaftssystem und einen stark regulierten Arbeitsmarkt, der Arbeitnehmerrechte gut schützt.