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Einwohner

Die Mongolei hat etwa 3,4 Millionen Einwohner (Stand 2023). Das Land ist sehr dünn besiedelt, da ein Großteil der Bevölkerung in städtischen Gebieten, insbesondere in der Hauptstadt Ulaanbaatar, lebt. Die Mongolen machen den Großteil der Bevölkerung aus, es gibt aber auch Minderheiten wie Kasachen und andere ethnische Gruppen. Nomadische Lebensweisen sind in den ländlichen Gebieten noch weit verbreitet.

Hauptstadt

Die Hauptstadt der Mongolei ist Ulaanbaatar, das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes. Ulaanbaatar ist eine schnell wachsende Stadt, die sowohl von moderner Entwicklung als auch von traditionellen Einflüssen geprägt ist.

Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft der Mongolei basiert hauptsächlich auf der Rohstoffförderung, insbesondere Kohle, Kupfer und Gold. Der Bergbausektor macht einen erheblichen Teil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Daneben spielt die Landwirtschaft, insbesondere die Viehzucht (Schafe, Ziegen, Rinder), eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. Die Mongolei hat in den letzten Jahren stark vom Export ihrer Ressourcen, vor allem nach China, profitiert. Dennoch kämpft das Land mit wirtschaftlichen Schwankungen und Abhängigkeiten von Rohstoffpreisen und internationalen Märkten.

Kultur

Die mongolische Kultur ist stark von ihrer nomadischen Tradition und der buddhistischen Religion geprägt. Nomadismus, Pferdezucht und traditionelle Feste wie Naadam sind tief im kulturellen Leben verwurzelt. Naadam, das größte Fest der Mongolei, feiert die drei traditionellen mongolischen Sportarten: Ringen, Pferderennen und Bogenschießen. Der Tibetanische Buddhismus spielt eine wichtige Rolle in der mongolischen Gesellschaft, und viele Klöster und buddhistische Feste prägen das religiöse Leben des Landes.

Währung

Die offizielle Währung der Mongolei ist der Tugrik (MNT).

Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Die Mongolei bietet ein staatliches Krankenversicherungssystem, das allen Bürgern Zugang zu medizinischer Grundversorgung bietet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Sozialversicherung ein, die Renten, Arbeitslosenversicherung, Mutterschaftsgeld und Krankengeld abdeckt. Arbeitgeber zahlen etwa 11 % des Gehalts in die Sozialversicherung, während Arbeitnehmer etwa 10 % beisteuern.

Kosten für den Arbeitgeber

Die Kosten für Arbeitgeber in der Mongolei umfassen die Sozialversicherungsbeiträge, die 11 % des Bruttogehalts der Arbeitnehmer betragen. Diese decken Renten, Krankenversicherung und andere Sozialleistungen ab. Darüber hinaus können Arbeitgeber in bestimmten Branchen auch Zusatzleistungen wie Unterkunft und Verpflegung für ihre Mitarbeiter anbieten.

Gehalt und Boni

Die Gehälter in der Mongolei variieren stark je nach Branche. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 550.000 MNT (etwa 160 EUR, Stand 2023) pro Monat. In vielen Unternehmen sind Boni üblich, insbesondere zum Ende des Jahres oder zu Feiertagen wie dem mongolischen Neujahrsfest Tsagaan Sar. Diese Boni sind oft an die Leistung oder das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens gebunden.

Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber in der Mongolei sind gesetzlich verpflichtet, monatliche Gehaltsabrechnungen zu erstellen, die das Grundgehalt, eventuelle Boni, Zulagen und Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge detailliert auflisten. Diese Gehaltsabrechnungen dienen der Transparenz und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Gesetzliche Feiertage

In der Mongolei gibt es mehrere gesetzliche Feiertage, darunter religiöse und nationale Feste. Zu den wichtigsten gehören:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tsagaan Sar (Mongolisches Neujahrsfest, beweglich)
  • Naadam (11. bis 13. Juli)
  • Unabhängigkeitstag (26. November)

Insgesamt gibt es etwa 10 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

Arbeitszeiten

Die regulären Arbeitszeiten in der Mongolei betragen 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage mit jeweils 8 Stunden pro Tag. Überstunden müssen nach den gesetzlichen Vorgaben vergütet oder durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden.

Urlaub

Arbeitnehmer in der Mongolei haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Dieser Urlaubsanspruch steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf die bezahlten gesetzlichen Feiertage.

Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in der Mongolei Anspruch auf Krankengeld, das durch die Sozialversicherung abgedeckt ist. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um Krankheitsurlaub in Anspruch zu nehmen. Arbeitnehmer erhalten während ihres Krankheitsurlaubs weiterhin Gehalt, das teilweise von der Sozialversicherung übernommen wird.

Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht in der Mongolei sieht eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Bei unverschuldeter Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, die auf der Grundlage der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet wird. Die Höhe der Abfindung beträgt in der Regel ein Monatsgehalt pro Dienstjahr. In einigen Fällen können zusätzliche Abfindungen oder Leistungen vereinbart werden, abhängig von den Vertragsbedingungen und der Betriebszugehörigkeit.

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