Einwohner
Pakistan hat etwa 241 Millionen Einwohner (Stand 2024) und ist damit das fünftbevölkerungsreichste Land der Welt. Es besteht eine große ethnische und kulturelle Vielfalt, mit der größten Bevölkerungsgruppe, den Punjabis, die etwa 45 % der Bevölkerung ausmachen.
Hauptstadt
Die Hauptstadt Pakistans ist Islamabad. Sie wurde in den 1960er Jahren als geplante Stadt gegründet, um Karachi als Hauptstadt zu ersetzen. Islamabad ist politisch und administrativ von großer Bedeutung.
Wirtschaftskraft
Pakistans Wirtschaft basiert stark auf der Landwirtschaft, die etwa 20 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmacht. Wichtige Exportgüter sind Textilien, Reis, Weizen und Baumwolle. Das Land verzeichnet auch ein wachsendes Dienstleistungs- und IT-Sektor, aber die wirtschaftlichen Herausforderungen sind weiterhin hoch, insbesondere durch politische Instabilität, Korruption und Infrastrukturprobleme.
Kultur
Pakistan hat eine reiche kulturelle Geschichte, die stark von der islamischen Tradition geprägt ist. Das Land war Teil bedeutender Zivilisationen, wie der Indus-Tal-Zivilisation. Kunst, Musik, Tanz und Literatur sind eng mit religiösen und historischen Traditionen verwoben. Urdu ist die Nationalsprache, während Englisch in offiziellen Bereichen weit verbreitet ist.
Währung
Die offizielle Währung Pakistans ist die Pakistanische Rupie (PKR). Eine Rupie ist in 100 Paisa unterteilt. Der Wechselkurs der Rupie schwankt stark, da die Wirtschaft oft durch politische Unsicherheiten und Inflation beeinflusst wird.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Pakistan verfügt nicht über ein umfassendes staatliches Krankenversicherungssystem. Die Gesundheitsversorgung ist in weiten Teilen privat und für viele Menschen schwer zugänglich. Es gibt jedoch einige staatliche Gesundheitsprogramme für bedürftige Bevölkerungsschichten. Die Sozialversicherung ist unterentwickelt, aber es gibt einige Programme zur Unterstützung von Arbeitnehmern, darunter das Employees› Old-Age Benefits Institution (EOBI) und das Workers Welfare Fund.
Kosten für den Arbeitgeber
Die Arbeitgeberkosten in Pakistan umfassen in der Regel Beiträge zur Sozialversicherung (EOBI), Lohnsteuer und gegebenenfalls Beiträge zu Renten- und Unfallversicherungen. Die Gesamtkosten variieren je nach Branche und Region, sind jedoch in der Regel niedriger als in vielen westlichen Ländern.
Gehalt und Boni
Die Löhne in Pakistan sind in vielen Branchen vergleichsweise niedrig. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt etwa 32.000 PKR pro Monat (Stand 2024), aber in vielen Sektoren werden höhere Löhne gezahlt. Boni sind in vielen Unternehmen üblich und werden häufig am Ende des Jahres oder zu besonderen Anlässen wie Eid gezahlt.
Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung in Pakistan erfolgt monatlich, wobei Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Lohnsteuern einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen.
Gesetzliche Feiertage
Pakistan hat eine Vielzahl von gesetzlichen Feiertagen, die sowohl religiös als auch national begründet sind. Zu den wichtigsten zählen:
- Eid-ul-Fitr
- Eid-ul-Adha
- Pakistan-Tag (23. März)
- Unabhängigkeitstag (14. August)
- Geburt von Quaid-e-Azam (25. Dezember)
Zusätzlich zu diesen nationalen Feiertagen gibt es regionale Feiertage.
Arbeitszeiten
Die regulären Arbeitszeiten in Pakistan betragen 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. In vielen Bereichen ist auch samstags ein Arbeitstag, während der Sonntag häufig ein Ruhetag ist. Überstunden sind in bestimmten Branchen üblich, wobei das Arbeitsrecht zusätzliche Vergütungen für Überstunden vorschreibt.
Urlaub
Arbeitnehmer haben in Pakistan Anspruch auf mindestens 14 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Zusätzlich gibt es bezahlte Feiertage und Sonderurlaub für bestimmte Anlässe wie Hochzeit, Krankheit oder Mutterschaftsurlaub.
Arbeitsunfähigkeit
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf eine begrenzte Anzahl von Krankheitstagen mit Lohnfortzahlung, die durch das Arbeitsrecht geregelt sind. Allerdings sind diese Regelungen nicht immer einheitlich und hängen vom individuellen Arbeitsvertrag ab.
Kündigung/Abfindung
In Pakistan haben Arbeitgeber das Recht, Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Es gibt jedoch klare Vorschriften im Arbeitsrecht, die den Kündigungsprozess regeln. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, und es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat. Arbeitnehmer haben in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, außer in bestimmten Fällen, wie bei betrieblichen Kündigungen oder bei langjähriger Betriebszugehörigkeit.
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