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  1. Einwohner

Algerien hat etwa 44 Millionen Einwohner (Stand 2024) und ist das größte Land in Afrika und der arabischen Welt in Bezug auf die Fläche.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Algerien ist Algier. Sie ist das wirtschaftliche und politische Zentrum des Landes sowie eine bedeutende Hafenstadt am Mittelmeer.

  1. Wirtschaftskraft

Algerien verfügt über eine rohstoffbasierte Wirtschaft, die stark vom Erdöl- und Erdgasexport abhängt, die etwa 95 % der Exporteinnahmen ausmachen. Das BIP pro Kopf liegt bei etwa 4.000 USD (Stand 2023). Trotz des Reichtums an natürlichen Ressourcen kämpft das Land mit hohen Arbeitslosenzahlen und wirtschaftlichen Herausforderungen wie Bürokratie und Korruption.

  1. Kultur

Die algerische Kultur ist eine Mischung aus arabischen, berberischen und französischen Einflüssen. Die Kultur ist stark von der islamischen Religion geprägt. Wichtige kulturelle Elemente sind traditionelle Musik wie Raï, Handwerkskunst und die Küche, die Couscous, Tajine und Merguez umfasst.

  1. Währung

Die offizielle Währung Algeriens ist der Algerische Dinar (DZD).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Algerien hat ein staatliches Sozialversicherungssystem, das unter anderem Gesundheitsversorgung, Renten-, Arbeitsunfall-, und Krankenversicherung abdeckt. Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge leisten. Das öffentliche Gesundheitssystem ist jedoch häufig von Qualitätsproblemen betroffen, sodass viele Menschen private Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen etwa 26 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Zusätzliche Kosten können durch obligatorische Leistungen wie Transportzuschüsse oder Essenszulagen entstehen.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Algerien variieren stark nach Branche, Position und Erfahrung. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt etwa 20.000 DZD pro Monat (Stand 2023). Boni und zusätzliche Leistungen können Teil der Vergütung sein, sind aber oft vertraglich geregelt.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Algerien beinhaltet das Grundgehalt, gesetzliche und freiwillige Zulagen, Boni sowie Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Algerien hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Internationaler Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Revolutionstag (1. November)
  • Verschiedene religiöse Feiertage, die nach dem islamischen Kalender berechnet werden, wie Eid al-Fitr, Eid al-Adha, und Mawlid (Geburt des Propheten).
  1. Arbeitszeiten

Die regulären Arbeitszeiten in Algerien betragen 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Tage. Der Freitag gilt als Ruhetag, während in einigen Sektoren auch der Samstag frei ist.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer in Algerien haben Anspruch auf mindestens 30 Tage bezahlten Jahresurlaub. Der Anspruch erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, der durch das Sozialversicherungssystem finanziert wird. Die Dauer und Vergütung hängt von der Art der Erkrankung und dem ärztlichen Attest ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen. Abfindungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber in bestimmten Fällen durch Arbeitsverträge oder kollektive Vereinbarungen geregelt sein.

Diese Informationen bieten einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zu Algerien im Arbeits- und Wirtschaftsbereich. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

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