Einwohner
Der Jemen hat eine geschätzte Bevölkerung von etwa 31 Millionen Menschen (Stand 2023). Der Großteil der Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten, obwohl es in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Urbanisierung gegeben hat. Die Bevölkerung ist ethnisch relativ homogen, und die Mehrheit sind Araber. Die Geburtenrate ist im Jemen sehr hoch, was zu einem schnell wachsenden Bevölkerungswachstum führt.
Hauptstadt
Die offizielle Hauptstadt des Jemen ist Sanaa, obwohl sie aufgrund des anhaltenden Bürgerkriegs seit 2014 von den Huthi-Rebellen kontrolliert wird. Aden, eine wichtige Hafenstadt im Süden, fungiert derzeit als provisorische Hauptstadt für die international anerkannte Regierung.
Wirtschaftskraft
Die Wirtschaft des Jemen ist stark beeinträchtigt durch den andauernden Bürgerkrieg und die politische Instabilität. Vor dem Krieg basierte die Wirtschaft vor allem auf der Landwirtschaft, Fischerei, dem Export von Erdöl und Erdgas sowie dem Handel. Seit Beginn des Konflikts im Jahr 2015 haben sich die meisten wirtschaftlichen Aktivitäten jedoch erheblich verlangsamt, und das Land leidet unter weit verbreiteter Armut, Arbeitslosigkeit und einer humanitären Krise. Internationale Hilfe ist eine bedeutende Stütze der Wirtschaft, aber sie reicht nicht aus, um den wirtschaftlichen Kollaps vollständig abzufedern.
Kultur
Die Kultur des Jemen ist tief in der arabischen und islamischen Tradition verwurzelt. Historisch ist das Land bekannt für seine einzigartige Architektur, insbesondere in Städten wie Sanaa und Shibam, sowie für die reichen Traditionen in Musik, Tanz und Poesie. Der Islam, insbesondere der sunnitische und schiitische Zweig, spielt eine zentrale Rolle im Alltagsleben. Jemen ist auch bekannt für seine reiche Geschichte, da es einst die Heimat des antiken Königreichs Saba war. Feste wie das Eid al-Fitr und das Eid al-Adha werden im ganzen Land groß gefeiert.
Währung
Die offizielle Währung des Jemen ist der Jemenitische Rial (YER). Der Wert des Rial hat sich in den letzten Jahren aufgrund des Krieges und der wirtschaftlichen Instabilität stark abgewertet.
Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem
Der Jemen verfügt über kein umfassendes Sozial- oder Krankenversicherungssystem. Vor dem Krieg gab es begrenzte öffentliche Gesundheitsdienste, doch das System ist durch den Konflikt weitgehend zusammengebrochen. Die meisten Menschen im Jemen haben keinen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, und es gibt nur wenige private Krankenversicherungen. Die sozialen Absicherungen wie Renten und Invaliditätsleistungen existieren nur in rudimentärer Form und sind durch die aktuelle Lage weitgehend eingeschränkt.
Kosten für den Arbeitgeber
Die Kosten für Arbeitgeber im Jemen umfassen die Zahlung von Gehältern, die oft in der Landeswährung YER erfolgen, und möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge, wo dies noch organisiert ist. Es gibt keine standardisierten Beiträge zu einem Sozialversicherungssystem, wie man es aus entwickelten Ländern kennt, und die meisten Sozialleistungen, wie Krankheits- oder Unfallversicherungen, werden nicht systematisch angeboten.
Gehalt und Boni
Die Gehälter im Jemen sind im Vergleich zu internationalen Standards sehr niedrig, und viele Menschen arbeiten im informellen Sektor. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der Hyperinflation haben viele Arbeitnehmer Schwierigkeiten, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Im öffentlichen Sektor gibt es manchmal zusätzliche Boni, insbesondere zu religiösen Feiertagen wie Eid, aber diese Zahlungen sind aufgrund der Konfliktsituation oft unregelmäßig.
Gehaltsabrechnung
In den Bereichen, in denen formelle Beschäftigung existiert, erhalten die Arbeitnehmer monatliche Gehaltsabrechnungen, die das Grundgehalt, Zulagen und Abzüge ausweisen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind viele Unternehmen jedoch nicht in der Lage, regelmäßig Gehälter zu zahlen.
Gesetzliche Feiertage
Im Jemen gibt es verschiedene gesetzliche Feiertage, von denen die wichtigsten religiösen und nationalen Ursprungs sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
- Eid al-Adha (Opferfest)
- Tag der Einheit (22. Mai)
- Tag der Revolution (26. September)
Viele Feiertage sind beweglich, da sie vom islamischen Mondkalender abhängen.
Arbeitszeiten
Die Standardarbeitszeit im Jemen beträgt normalerweise 40 bis 48 Stunden pro Woche, abhängig von der Branche. Freitags ist traditionell ein freier Tag, da es der wichtigste Gebetstag der Woche im Islam ist. Während des Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Arbeitnehmer reduziert.
Urlaub
Arbeitnehmer im Jemen haben in der Regel Anspruch auf 20 bis 30 Tage bezahlten Jahresurlaub, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Zusätzlich gibt es Feiertage, an denen die Arbeitnehmer freibekommen. Viele Arbeitgeber gewähren auch zusätzlichen Urlaub während des Ramadan oder zu religiösen Festen.
Arbeitsunfähigkeit
Krankheits- und Invaliditätsregelungen im Jemen sind rudimentär und stark eingeschränkt. Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben in der Regel keinen systematisch geregelten Anspruch auf Krankengeld. In einigen Fällen sind Arbeitgeber bereit, den Lohn für eine kurze Zeit weiterzuzahlen, aber es gibt keine verbindliche Regelung.
Kündigung/Abfindung
Das Arbeitsrecht im Jemen sieht Kündigungsfristen vor, die normalerweise 30 Tage betragen. Aufgrund der aktuellen Lage und der wirtschaftlichen Instabilität sind Kündigungen und Entlassungen häufig, und in vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer keine Abfindung. Abfindungen sind in der Regel verhandelbar und hängen von der Länge der Beschäftigung und den individuellen Arbeitsverträgen ab. In der Praxis sind die arbeitsrechtlichen Regelungen oft schwer durchzusetzen.
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