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  1. Einwohner

Uganda hat etwa 48 Millionen Einwohner (Stand 2023). Es ist ein ethnisch sehr vielfältiges Land mit über 50 ethnischen Gruppen, darunter die Baganda, Banyankole, Basoga, Bakiga und Iteso. Uganda hat eine junge Bevölkerung mit einem hohen Anteil an Jugendlichen.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Uganda ist Kampala, die größte Stadt des Landes und das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum. Kampala liegt am Ufer des Viktoriasees und ist bekannt für seine belebten Märkte, Kulturstätten und das wirtschaftliche Wachstum.

  1. Wirtschaftskraft

Uganda hat eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Ostafrika. Die Wirtschaft basiert auf Landwirtschaft, die rund 70% der Bevölkerung beschäftigt. Wichtige Exportgüter sind Kaffee, Tee, Tabak und Fisch. Der Dienstleistungssektor, insbesondere Telekommunikation und Finanzdienstleistungen, wächst schnell. Trotz des Wirtschaftswachstums bleibt Uganda ein Land mit niedrigem Einkommen, und Armut ist weit verbreitet, insbesondere in ländlichen Gebieten. Der informelle Sektor spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft.

  1. Kultur

Die Kultur Ugandas ist vielfältig und wird durch die vielen ethnischen Gruppen und Traditionen des Landes geprägt. Musik, Tanz und traditionelle Rituale spielen eine zentrale Rolle im täglichen Leben. Die ugandische Küche besteht hauptsächlich aus Grundnahrungsmitteln wie Matoke (Kochbananen), Maisbrei und verschiedenen Fleisch- und Fischgerichten. Uganda ist überwiegend christlich geprägt, hat aber auch eine bedeutende muslimische Gemeinschaft.

  1. Währung

Die offizielle Währung Ugandas ist der Uganda-Schilling (UGX).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Uganda hat ein öffentliches Gesundheitssystem, das jedoch oft unterfinanziert ist und mit begrenzten Ressourcen arbeitet. Es gibt keine obligatorische staatliche Krankenversicherung, und die Gesundheitsversorgung ist häufig von der finanziellen Lage der Patienten abhängig. Private Krankenversicherungen sind für Besserverdienende verfügbar, bieten aber keine umfassende Deckung für die breite Bevölkerung.

Das Sozialversicherungssystem wird hauptsächlich durch den „National Social Security Fund“ (NSSF) verwaltet, der Rentenversicherungen und Arbeitsunfallversicherungen abdeckt. Das System ist jedoch begrenzt und deckt hauptsächlich formell Beschäftigte ab.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Uganda müssen Beiträge zur Sozialversicherung (NSSF) leisten, die 15% des Bruttogehalts betragen (10% vom Arbeitgeber und 5% vom Arbeitnehmer). Diese Beiträge decken die Rentenversicherung und einige andere soziale Sicherungsleistungen ab.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter in Uganda variieren je nach Beruf, Branche und Qualifikation stark. Der Mindestlohn ist relativ niedrig und deckt oft nicht die Lebenshaltungskosten ab. Boni sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch häufig als Anreize in der Privatwirtschaft verwendet.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Uganda muss die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Arbeitgeber sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Berechnung und Abführung dieser Abzüge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Zu den gesetzlichen Feiertagen in Uganda gehören Neujahr (1. Januar), Tag der Befreiung (26. Januar), Internationaler Frauentag (8. März), Tag der Arbeit (1. Mai), Unabhängigkeitstag (9. Oktober), Weihnachten (25. Dezember) und der Boxing Day (26. Dezember). Außerdem gibt es religiöse Feiertage wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha.

  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 bis 48 Stunden pro Woche, abhängig von der Branche. Überstunden sind gesetzlich geregelt und müssen zusätzlich vergütet werden.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 21 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich gibt es bezahlte gesetzliche Feiertage. Der Urlaubsanspruch kann durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen erweitert werden.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist durch den Arbeitgeber geregelt, aber oft begrenzt. Das öffentliche System bietet nur eingeschränkte Unterstützung bei Krankheitsfällen.

  1. Kündigung/Abfindung

Das Arbeitsrecht in Uganda schreibt vor, dass Kündigungen begründet und mit einer Kündigungsfrist einhergehen müssen, die je nach Dauer der Beschäftigung variiert. Abfindungen sind unter bestimmten Umständen vorgeschrieben, insbesondere bei unrechtmäßigen Entlassungen. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Beschäftigung und den spezifischen Umständen der Kündigung ab.

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