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Einwohner

Katar hat etwa 2,9 Millionen Einwohner (Stand 2023), wobei der Großteil der Bevölkerung aus ausländischen Arbeitskräften besteht. Nur etwa 12 % der Bevölkerung sind katarische Staatsbürger. Die restlichen Einwohner sind Gastarbeiter, die hauptsächlich aus Südasien, Südostasien und arabischen Ländern stammen.

Hauptstadt

Die Hauptstadt von Katar ist Doha, eine moderne Metropole am Persischen Golf. Doha ist das wirtschaftliche und politische Zentrum des Landes und bekannt für seine beeindruckende Skyline, seine luxuriösen Einkaufszentren sowie die Mischung aus traditioneller und moderner Architektur.

Wirtschaftskraft

Katar ist eines der reichsten Länder der Welt und stark von seinen enormen Erdöl- und Erdgasreserven abhängig. Der Export von Flüssigerdgas (LNG) macht den Großteil der Staatseinnahmen aus. In den letzten Jahren hat Katar jedoch Anstrengungen unternommen, seine Wirtschaft zu diversifizieren, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Finanzen und Infrastruktur. Katar hat ein sehr hohes Pro-Kopf-Einkommen und ist ein bedeutender Akteur auf den globalen Energiemärkten.

Kultur

Die Kultur Katars ist tief in der islamischen Tradition und der arabischen Beduinenkultur verwurzelt. Gastfreundschaft spielt eine wichtige Rolle, und religiöse Bräuche beeinflussen viele Aspekte des täglichen Lebens. Feste wie Eid al-Fitr und Eid al-Adha sind wichtige religiöse Feiertage. Kunst, Poesie und Falknerei sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der katarischen Tradition. Gleichzeitig hat Katar eine moderne Infrastruktur aufgebaut und internationale Kultureinrichtungen wie das Museum für Islamische Kunst und das Katara Cultural Village geschaffen.

Währung

Die offizielle Währung Katars ist der Katarische Riyal (QAR), der an den US-Dollar gekoppelt ist (1 USD = 3,64 QAR).

Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Katar bietet seinen Bürgern eine kostenlose staatliche Gesundheitsversorgung, die zu den besten in der Region gehört. Ausländische Arbeitskräfte müssen in der Regel von ihrem Arbeitgeber eine private Krankenversicherung erhalten. Ein universelles Krankenversicherungssystem für alle Einwohner, einschließlich der ausländischen Arbeitskräfte, wird derzeit weiterentwickelt. Das Sozialversicherungssystem bietet katarischen Staatsbürgern Renten- und Sozialleistungen, aber für ausländische Arbeitnehmer gibt es kein vergleichbares Rentensystem.

Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Katar müssen eine Reihe von Kosten für ihre Mitarbeiter tragen, darunter Gehälter, Krankenversicherungen und Unterbringung. Für katarische Staatsbürger fallen auch Beiträge zur Rentenversicherung an. Für ausländische Arbeitskräfte gibt es keine verpflichtenden Rentenbeiträge, aber Arbeitgeber sind verpflichtet, die Krankenversicherung und oft auch Wohn- und Transportleistungen zu übernehmen.

Gehalt und Boni

Die Gehälter in Katar sind im internationalen Vergleich hoch, insbesondere im Energiesektor und bei hochqualifizierten Fachkräften. Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber der monatliche Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer beträgt seit 2021 1.000 QAR, zuzüglich Leistungen für Unterkunft und Verpflegung. Boni sind in Katar üblich, insbesondere zum Jahresende oder zu religiösen Feiertagen wie Eid al-Fitr.

Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber in Katar sind verpflichtet, den Arbeitnehmern monatlich eine Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen, die das Grundgehalt, Zulagen, Boni und Abzüge wie Krankenversicherungsbeiträge detailliert auflistet. Die Gehaltsabrechnung muss auch alle Überstunden und sonstigen Vergütungen transparent ausweisen.

Gesetzliche Feiertage

Katar hat mehrere gesetzliche Feiertage, die überwiegend religiöser Natur sind:

  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
  • Eid al-Adha (Opferfest)
  • Nationalfeiertag (18. Dezember)

Die religiösen Feiertage basieren auf dem islamischen Mondkalender und variieren jedes Jahr.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitszeiten in Katar betragen 48 Stunden pro Woche, verteilt auf sechs Tage mit einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Während des Fastenmonats Ramadan sind die Arbeitszeiten für muslimische Arbeitnehmer auf 6 Stunden pro Tag reduziert. Überstunden müssen nach gesetzlichen Vorschriften zusätzlich vergütet werden.

Urlaub

Arbeitnehmer in Katar haben Anspruch auf mindestens 3 Wochen bezahlten Jahresurlaub nach einem Jahr im Unternehmen. In einigen Branchen oder bei längerer Betriebszugehörigkeit kann der Urlaub auf 4 Wochen ansteigen. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer an den gesetzlichen Feiertagen freien Urlaub.

Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen. Arbeitnehmer haben im ersten Jahr der Beschäftigung Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Krankheitsurlaub und danach auf verlängerten Krankheitsurlaub mit teilweiser oder ohne Bezahlung, je nach Dauer der Krankheit und den internen Bestimmungen des Unternehmens.

Kündigung/Abfindung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Für Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, besteht Anspruch auf eine Abfindung, die normalerweise 3 Wochenlöhne pro Beschäftigungsjahr beträgt. In Katar werden Abfindungen oft auf der Grundlage des letzten Monatsgehalts berechnet, und die Abfindung kann höher sein, wenn es im Arbeitsvertrag anders festgelegt ist.

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