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  1. Einwohner

Guadeloupe hat etwa 400.000 Einwohner (Stand 2023). Die Bevölkerung besteht überwiegend aus Nachfahren von afrikanischen Sklaven, mit kleineren Minderheiten europäischer und indischer Abstammung.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt von Guadeloupe ist Basse-Terre, die auf der westlichen der beiden Hauptinseln liegt. Der größte Ballungsraum ist jedoch Pointe-à-Pitre, das wirtschaftliche Zentrum der Insel.

  1. Wirtschaftskraft

Guadeloupes Wirtschaft ist stark von Frankreich abhängig und Teil des europäischen Wirtschaftsraums. Die wichtigsten Sektoren sind Tourismus, Landwirtschaft (insbesondere Zuckerrohr und Bananen) und Dienstleistungen. Trotz der landwirtschaftlichen Produktion ist die Region auf Importgüter angewiesen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf lag 2022 bei etwa 23.000 US-Dollar, was unter dem französischen Durchschnitt, aber über dem vieler Karibikstaaten liegt.

  1. Kultur

Die Kultur Guadeloupes ist eine Mischung aus afrikanischen, französischen, indischen und karibischen Einflüssen. Die Musik- und Tanzkultur ist reich und vielfältig, mit Genres wie Zouk, Gwo Ka und Calypso. Traditionen wie Karneval und religiöse Feste spielen eine wichtige Rolle. Guadeloupe ist stark katholisch geprägt, wobei christliche Feiertage und Feste tief verwurzelt sind.

  1. Währung

Guadeloupe verwendet den Euro (EUR), da es zu Frankreich gehört und Teil der Europäischen Union ist.

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Als französisches Überseegebiet gilt für Guadeloupe das französische Sozialversicherungssystem. Die Krankenversicherung ist obligatorisch und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Bürger haben Zugang zum französischen Gesundheitssystem, das eines der besten der Welt ist. Dies umfasst Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld und andere soziale Sicherungssysteme.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Guadeloupe müssen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie in Frankreich leisten. Diese umfassen Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge der Arbeitgeber liegen typischerweise zwischen 30 und 40% des Bruttogehalts der Arbeitnehmer.

  1. Gehalt und Boni

Das Gehaltsniveau ist vergleichbar mit dem in Frankreich, aber durch die höheren Lebenshaltungskosten in Überseegebieten wie Guadeloupe erhalten viele Arbeitnehmer Übersee-Zuschläge, insbesondere im öffentlichen Dienst. Der Mindestlohn (SMIC) liegt bei etwa 1.747 Euro pro Monat (Stand 2023). Boni, wie ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsboni, sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen vorgesehen sein.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung in Guadeloupe umfasst die gleichen Bestandteile wie in Frankreich. Dazu gehören Abzüge für Sozialversicherungen, Rentenbeiträge und Steuern. Arbeitnehmer zahlen ebenfalls Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenkasse.

  1. Gesetzliche Feiertage

Guadeloupe hat mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • VE-Tag (8. Mai)
  • Nationalfeiertag Frankreichs (14. Juli)
  • Mariä Himmelfahrt (15. August)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Weihnachten (25. Dezember)
  • Zusätzliche Feiertage: Karfreitag (besonders in den französischen Überseegebieten), der regionale „Abolitionstag“ (27. Mai)
  1. Arbeitszeiten

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt, wie in Frankreich, 35 Stunden pro Woche. Überstunden müssen zusätzlich vergütet werden, wobei der Zuschlag in der Regel bei 25% für die ersten acht Überstunden und 50% für weitere Überstunden liegt.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, ähnlich wie in Frankreich. Zusätzlich gibt es gesetzliche Feiertage, die je nach Region unterschiedlich sein können.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer in Guadeloupe eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum, der von der Dauer der Anstellung abhängt. Danach zahlt die Sozialversicherung Krankengeld. Diese Zahlungen können bis zu 50% des regulären Gehalts betragen, wobei sich die Höhe mit zusätzlichen Versicherungen erhöhen kann.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen und Abfindungen richten sich nach den französischen Arbeitsgesetzen. Abhängig von der Dauer der Anstellung kann die Kündigungsfrist zwischen einem Monat und drei Monaten betragen. Arbeitnehmer haben bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei ungerechtfertigter Kündigung Anspruch auf eine Abfindung, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und dem letzten Gehalt richtet.

Guadeloupe ist stark in das französische und europäische Wirtschafts- und Sozialsystem eingebunden, wodurch es ein höheres Maß an sozialer Sicherheit bietet als viele andere karibische Staaten. Die Kultur und Lebensweise ist eine einzigartige Mischung aus französischen und karibischen Traditionen.

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