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  1. Einwohner

Die Komoren haben etwa 900.000 Einwohner (Stand 2024). Die Bevölkerung ist jung, und der Großteil der Menschen lebt auf den drei Hauptinseln: Grande Comore, Mohéli und Anjouan.

  1. Hauptstadt

Die Hauptstadt der Komoren ist Moroni, gelegen auf der Insel Grande Comore. Moroni ist das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Landes.

  1. Wirtschaftskraft

Die Wirtschaft der Komoren ist schwach entwickelt und basiert hauptsächlich auf Landwirtschaft, Fischerei und Überweisungen von im Ausland lebenden Komorern. Die wichtigsten Exportgüter sind Vanille, Ylang-Ylang und Nelken. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf liegt bei etwa 1.500 USD (Stand 2023). Das Land kämpft mit hoher Arbeitslosigkeit, Armut und einer schwachen Infrastruktur.

  1. Kultur

Die Kultur der Komoren ist eine Mischung aus afrikanischen, arabischen und französischen Einflüssen. Die Gesellschaft ist stark von der islamischen Religion geprägt, die auf den Inseln vorherrscht. Traditionelle Musik, Tanz und Feste sind wichtige kulturelle Elemente. Die Komoren sind auch bekannt für ihre lebendigen Hochzeitszeremonien, die oft mehrere Tage dauern.

  1. Währung

Die offizielle Währung der Komoren ist der Komorische Franc (KMF).

  1. Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Die Komoren verfügen über ein rudimentäres Sozialversicherungssystem, das Renten-, Kranken- und Arbeitsunfallversicherungen abdeckt, jedoch nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erreicht. Der Zugang zu Gesundheitsdiensten ist begrenzt und die staatliche Gesundheitsversorgung oft unzureichend, sodass viele Menschen auf private Anbieter angewiesen sind.

  1. Kosten für den Arbeitgeber

Arbeitgeber auf den Komoren müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten, die etwa 12 % des Bruttolohns betragen. Diese Beiträge decken grundlegende Versicherungen wie Renten und Arbeitsunfälle ab. Zusätzliche Arbeitgeberkosten können durch freiwillige Leistungen wie Transport- oder Essenszulagen entstehen.

  1. Gehalt und Boni

Die Gehälter auf den Komoren variieren stark, insbesondere zwischen öffentlichen und privaten Sektoren. Es gibt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn, und Boni sind oft leistungsabhängig und werden individuell ausgehandelt.

  1. Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung auf den Komoren umfasst das Grundgehalt, mögliche Zulagen und Boni sowie gesetzliche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Gesetzliche Feiertage

Die Komoren haben mehrere gesetzliche Feiertage, darunter:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Unabhängigkeitstag (6. Juli)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
  • Eid al-Adha (Opferfest)
  • Maulid an-Nabi (Geburtstag des Propheten).
  1. Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit auf den Komoren beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Arbeitstage. In vielen Unternehmen wird von Montag bis Freitag gearbeitet, wobei Samstag oft ein halber oder ganzer Arbeitstag ist.

  1. Urlaub

Arbeitnehmer haben auf den Komoren Anspruch auf mindestens 25 Tage bezahlten Jahresurlaub. Der Anspruch kann sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen erhöhen.

  1. Arbeitsunfähigkeit

Im Falle von Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub. Die Dauer und Bezahlung hängen von den individuellen Vertragsbedingungen und den eingeschränkten Sozialversicherungsleistungen ab.

  1. Kündigung/Abfindung

Die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen auf den Komoren hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Vertragsbedingungen ab. Abfindungen sind oft bei unrechtmäßiger Kündigung oder im Falle von Massenentlassungen vorgeschrieben.

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